Seit 1949 gehört die europäische Zusammenarbeit zu den Konstanten bundesdeutscher Politik. Die Sicherung des Friedens und die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung standen von Beginn an im Zentrum des Engagements für Europa. Als Mitgründer der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS) 1951 und der 1957 geschaffenen "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" war die Bundesrepublik von Anfang an am europäischen Einigungsprozess beteiligt.
Im Zuge der europäischen Zusammenarbeit entstanden gemeinsame Institutionen: die Europäische Kommission, der Europäische Gerichtshof und das Europäische Parlament, das 1952 im Rahmen der EGKS als "Gemeinsame Versammlung" gegründet wurde und das seit 1979 von den Bürgern der Europäischen Gemeinschaft direkt gewählt wird. Gemeinsam schufen die beteiligten Staaten einen Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung und entwickelten die Grundzüge einer gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik. Entscheidungen auf europäischer Ebene wirken sich immer stärker auf die Gesetzgebung und die Lebensverhältnisse in den Mitgliedstaaten aus. Die Bundesrepublik Deutschland profitierte vom europäischen Integrationsprozess in besonderer Weise: Er war wesentlich mit dafür verantwortlich, dass das Land nach dem Krieg gleichberechtigter Partner in der internationalen Politik werden konnte. Steigende Exporte und - vor allem nach der Wiedervereinigung - direkte Hilfen aus den Europäischen Strukturfonds stärkten die deutsche Wirtschaft.
Gegenwärtig wird an einer Modernisierung der Europäischen Union gearbeitet. Die zunehmenden Aufgaben und die Koordination ihrer nunmehr 27 Mitglieder erfordern eine Vereinfachung von Entscheidungsabläufen. Auch die Transparenz der europäischen Politik soll weiter verbessert werden.