Die DDR betrachtete sich als ersten sozialistischen Staat auf deutschem Boden, dessen Staatsaufbau den Prinzipien des "demokratischen Zentralismus" folgen sollte, das heißt einem von W. I. Lenin entworfenen Führungsprinzip kommunistischer Parteien. Die Volksvertretung der DDR, die Volkskammer, blieb jedoch eine Ausnahme in der Entwicklung des deutschen Parlamentarismus. Ihr Entstehungsprozess vollzog sich parallel zu demjenigen des Deutschen Bundestages, als dessen Gegenentwurf sie sich verstand, ohne indessen auf Formen des bürgerlichen Parlamentarismus verzichten zu können.
Hervorgegangen war die Volkskammer aus den Volkskongressen. Der 1. Volkskongress im Dezember 1947 betrachtete sich noch als gesamtdeutsche und überparteiliche Repräsentation des Deutschen Volkes nach 1945. Im März 1948 wählte der 2. Deutsche Volkskongress den Deutschen Volksrat, ein beratendes und beschließendes Organ zwischen den Volkskongressen, dessen Struktur aus Präsidium und Ausschüssen den Aufbau der Volkskammer bereits vorwegnahm. Aus Mitgliedern des 3. Deutschen Volkskongresses konstituierte sich am 7. Oktober 1949 die Provisorische Volkskammer der DDR.
Auf den Tagungen des Plenums, das den Charakter einer verfassungs- und gesetzgebenden Institution hatte, wurde über die Grundfragen der Politik entschieden, darunter über die Volkswirtschaftspläne, denen seit der zweiten Wahlperiode Gesetzesrang zukam. Neben ihrem eigenen Präsidium wählte die Volkskammer den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates der DDR, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichtes sowie den Generalstaatsanwalt. Von der Volkskammer wurden die Tätigkeitsgrundsätze dieser staatlichen Instanzen festgelegt. Diese wie auch die Volksvertretungen der Kommunen, Kreise und Bezirke waren der Volkskammer gegenüber rechenschaftspflichtig.
Unberührt von dieser Verantwortlichkeitszuschreibung war jedoch der seit 1968 auch verfassungsrechtlich verankerte Führungsanspruch der SED, die die uneingeschränkte und letztliche Kontrolle darüber behielt, wer als Kandidat der Nationalen Front für die Wahl zur Volkskammer aufgestellt wurde, die ihrerseits "Ausdruck der Machtausübung durch die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten Werktätigen" war. In den Abstimmungsergebnissen spiegelte sich demzufolge nicht wieder, auf welche Akzeptanz die Politik in der Bevölkerung stieß, sondern die Wahlen dienten zur Demonstration der propagierten "Einheit von Partei und Volk", wobei auch vor Wahlfälschungen nicht zurückgeschreckt wurde.
Die Tagungsorte der Volkskammer tragen Symbolcharakter dafür, welchen Stellenwert die Volksvertretung im Staatsgefüge der DDR einnahm. Die Gründungssitzung der Volkskammer tagte 1949 im Haus der Deutschen Wirtschaftskommission, dem ehemaligen Reichsluftfahrtministerium. Von 1950 an fanden die Zusammenkünfte im großen Hörsaal des Langenbeck-Virchow-Hauses statt. Nachdem die DDR 1973 international anerkannt worden war, sollte die Bedeutung der Volksvertretung neu akzentuiert werden. Ab 1976 trat das Plenum im "Palast der Republik" zusammen, den sich die Volkskammer aber mit Theater- und Freizeiteinrichtungen teilte.
Vor 1963 setzte sich die Volkskammer aus 466 Abgeordneten zusammen, anschließend aus 500, die für die Dauer von vier bzw. fünf Jahren gewählt wurden. Sie sollten die "politisch-moralische Einheit aller Klassen und Schichten des Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei" dokumentieren. Die Volksvertreter stellten eine von den politischen Funktionären für das sozialistische Deutschland als idealtypisch angenommene Zusammenstellung ausgewählter Bürger dar. Deren Rechte und Pflichten als Abgeordnete definierte ein in der Verfassung der DDR festgehaltener Katalog, wobei an dem Prinzip des ehrenamtlichen Mandats strikt festgehalten wurde. Die Mandate waren nicht frei, sondern den in der DDR bis 1989 bestehenden Parteien und Massenorganisationen: neben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der Christlich Demokratischen Union (CDU), der Liberal-demokratischen Partei Deutschlands (LDPD), der National-demokratischen Partei Deutschlands (NDPD) und der Demokratischen Bauernpartei (DBD) sowie dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), dem Demokratischen Frauenbund Deutschland (DFD), der Freien Deutschen Jugend (FDJ), dem Kulturbund, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und zeitweise der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) - wurden nach einem Schlüssel eine zuvor festgelegte Anzahl an Mandaten zugestanden, die die Vorherrschaft der SED bis zu den ersten freien Wahlen zur Volkskammer nicht in Frage stellte.
Die Volkskammersitzungen symbolisierten in erster Linie die politische Einheit von Volk und Staat, auch wenn sie vorgaben, mit Beschlussfassungen betraut zu sein. Während es in der 1. Wahlperiode noch 50 Sitzungen gab, waren es in der 8. Wahlperiode nur noch 12. Die Arbeit der Volkskammer wurde vom Präsidium geleitet, dem das Sekretariat der Volkskammer unterstellt war. Im Präsidium waren alle Fraktionen der Volkskammer vertreten, das Amt des Präsidenten hatte aber von 1976 bis 1989 ein SED-Mitglied inne, Horst Sindermann. Der Ältestenrat wurde 1974 aufgelöst. Völkerrechtlich wurde die DDR nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, nicht mehr von einer Person, sondern vom Staatsrat vertreten. Gesetzesentwürfe beriet man in den 15 Ausschüssen, für die Umsetzung der Volkswirtschaftspläne und die Außenpolitik war der Ministerrat zuständig. Die erste freie und demokratische Wahl zur Volkskammer am 18. März 1990, war zugleich ihre letzte; denn am 23. August 1990 stimmten 299 von 380 Vertretern der Volkskammer dem Einigungsvertrag zu.