Raucher sollen ins Extrakämmerlein -
jedenfalls, wenn ein Plan der Länder-Facharbeitsgruppe zum
Nichtraucherschutz wahr wird. Die Experten verständigten sich
in der vergangenen Woche auf ein weitgehendes Rauchverbot in
Gaststätten. Dieses soll unabhängig von deren
Größe, der Anzahl der Räume und der Betriebsart
gelten. Nur in abgetrennten Räumen wäre das Rauchen dann
noch erlaubt. Die Glimmstängel müssten zudem in
Behörden, Kliniken, Schulen, Kindergärten und in
öffentlichen Verkehrsmitteln aus bleiben. Die konkrete
Ausgestaltung des Verbots soll aber den Ländern
überlassen bleiben.
Nichtraucherschutzgipfel
Freilich ist das letzte Wort noch nicht
gesprochen. Mit der Empfehlung der Länder-Fachleute wird sich
ein Nichtraucherschutzgipfel am 23. Februar befassen, an dem die
Bundesminister für Gesundheit und Verbraucherschutz, Ulla
Schmidt (SPD) und Horst Seehofer (CSU) mit den zuständigen
Länderministern zusammenkommen wollen. Die endgültige
Entscheidung liegt in der Hand der Minis-terpräsidenten.
Ursprünglich hatte Berlin eine
bundeseinheitliche Regelung angepeilt. Gut 140
Bundestagsabgeordnete hatten zuvor in einem interfraktionellen
Antrag (
16/2730 ) Druck für einen umfassenden
Nichtraucherschutz gemacht. Da Gaststätten jedoch in die Regie
der Länder fallen, nahm die Bundesregierung Abstand von einer
bundesgesetzlichen Regelung. In den Ländern gibt es
unterschiedliche Auffassungen zu einem Rauchverbot in Kneipen und
Restaurants. Während Bayern und Berlin enge Regeln ins Auge
fassen, will Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU)
auf Freiwilligkeit setzen.