Private Daten bleiben privat - wenigstens
vorerst. Am 5. Februar entschied der Bundesgerichtshof, dass
verdeckte Online-Durchsuchungen "nach der Strafprozessordnung
unzulässig" sind. Damit dürfen Fahnder keine Daten
ausspähen, die auf dem Computer eines Beschuldigten
gespeichert sind, indem dazu ohne Wissen der Betroffenen per
Internet ein Pogramm aufgespielt wird.
Das Urteil des 3. Strafsenats des BGH
stieß bei vielen Experten auf Zustimmung. Der innenpolitische
Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Wiefelspütz lobt die Richter:
"Das Urteil ist vollkommen richtig." Auch wenn man
Online-Durchsuchungen - wie er es tue - für prinzipiell
notwendig für die Verbrechensbekämpfung halte, müsse
man doch akzeptieren, dass es dafür derzeit "keine klare
gesetzliche Grundlage gibt". Online-Durchsuchungen seien "ein
gravierender Grundrechtseingriff", der nur vergleichbar sei mit der
Wohnraumüberwachung und den gleichen "strengen
rechtsstaatlichen Auflagen" unterliegen müsse.
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU)
will nun eine schnelle Gesetzesänderung, um die
Ermittlungsmethode zu ermöglichen. In einem Interview mit dem
"Spiegel" sagte er, es gebe dafür "einen breiten Konsens in
der Regierungskoalition".
Innenexperte Wiefelspütz erteilt solchen
Überlegungen einen Dämpfer: "Mit Verlaub: Der
Innenminister ist nicht der Gesetzgeber - und zudem auch in dieser
Frage nicht federführend. Der Bundestag wird nur ein Gesetz
verabschieden, das mit größter Sorgfalt beraten wurde.
Wir haben es hier schließlich nicht mit einer Wald- und
Wiesenermittlungsmethode zu tun, sondern mit einer, die immer
Ausnahme sein sollte." Grüne und Linke, die sich generell
gegen die Online-Durchsuchungen aussprechen, feierten das Urteil
als "Sieg der Bürgerrechte". Auch im Kampf gegen den
internationalen Terrorismus müsse der Datenschutz gewahrt
bleiben.
Unabhängig davon, wie schnell das neue
Gesetz kommen wird: Das Thema wird über kurz oder lang wohl
wieder die Gerichte beschäftigen. Der Liberale und ehemalige
Innenminister Gerhart Baum hat angekündigt,
Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des
nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes einzulegen, auch
nach dem BGH-Urteil weiterhin Online-Durchsuchungen vorzunehmen.
Für Baum ist diese Praxis "ein verfassungswidriger Eingriff in
die Freiheit des Bürgers".