Inneres
Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Transsexuellengesetzes (TSG) vorgelegt (
16/4148 ), mit dem das TSG nach den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden soll. Dies sei
nötig, weil das TSG seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar
1981 nicht mehr reformiert worden sei und viele seiner Regelungen
nicht mehr dem "heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand"
entsprächen.
Ziel der geplanten Reform sei es, so die
Grünen, die Grundrechte Transsexueller "in vollem Umfang" zu
verwirklichen, indem "die tatsächliche Vielfalt von
Identitäten akzeptiert" werde, anstatt transsexuelle Menschen
in "vorgegebene Raster zu pressen" und ihnen so das Leben zu
erschweren.
Das Bundesverfassungsgericht habe sich in
mehreren Entscheidungen mit dem TSG beschäftigt und bestimmte
Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Es habe unter
anderem festgestellt, dass für die rechtliche Bestimmung des
Geschlechts der Menschen nicht deren äußere
Geschlechtsmerkmale ausschlaggebend seien, sondern ihr subjektives
Empfinden. Der Staat müsse dieses respektieren.
In ihrem Gesetzentwurf schlagen die
Grünen vor, dass der Begriff Transsexuelle durch den Begriff
"Transgender" ersetzt werden soll, der breitere Akzeptanz finde.
Für die Änderung des Vornamens soll künftig
genügen, dass die Person sich aufgrund ihrer transsexuellen
Prägung dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt. Nach
dem Willen der Grünen sollen die Altersgrenzen für die
Personennamens- oder Personenstandsänderungen aufgehoben
werden.