SOZIALES
Vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf ein so genanntes
Persönliches Budget (PB) für behinderte Menschen Anfang
2008 ist aus Sicht der Bundesregierung noch viel
Aufklärungsarbeit notwendig. In einem Erfahrungsbericht zur
PB-Probephase, den die Regierung als Unterrichtung (
16/3983 ) vorgelegt hat, heißt es, der
"entscheidende Schub für die stärkere Inanspruchnahme"
sei die "Verbreitung des Wissens und positiver Erfahrungen".
Mit der neuen Leistungsform können
behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und
Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich
notwendige Assistenzleistungen selbst einzukaufen. Die
Erprobungsphase läuft vom 1. Juli 2004 bis Ende 2007. Mit
Wirkung zum 1. Januar 2008 besteht dann ein Rechtsanspruch auf das
PB. Ziel der neuen Leistungsform ist nach Darstellung der
Bundesregierung, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
fördern.
Das Jahr 2007 solle genutzt werden, um etwa
durch Internetauftritte, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen
und Plakatkampagnen über das PB zu informieren. Vielen
behinderten Menschen, deren Angehörigen und Betreuern fehle es
noch an Basisinformationen.
Dem Bericht zufolge waren bis August 2006 in acht
Modellregionen 243 dokumentierte PB bewilligt. Die Regierung
unterstreicht, das PB habe sich in der gegenwärtigen
Ausgestaltung bewährt. Deshalb reichten die gesetzlichen
Regelungen aus. Die Gründe für die "noch
zurückhaltende Inanspruchnahme" seien auf Seiten der
behinderten Menschen vielschichtig.
So befürchteten viele, dass ihnen bisher gezahlte
Leistungsansprüche gekürzt würden, oder dass sie mit
der Verwaltung des PB überfordert seien. Auch bestehe die
Angst, dass die Quantität und die Qualität der Leistungen
nicht gewährleistet seien. Viele Menschen mit Behinderungen
kennten das neue Instrument aber einfach noch nicht.