Arbeit
Ein durchwachsenes Zeugnis stellen Wissenschaftler den
Arbeitsmarktreformen "Hartz I bis III" aus. Im "Bericht 2006 der
Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt" werden die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und der
Existenzgründungszuschuss positiv bewertet. Schlechte Noten
erhalten in dem 200-seitigen Bericht, den die Bundesregierung als
Unterrichtung (
16/3982 ) vorgelegt hat, die so genannten
Personal-Service-Agenturen (PSA). Die PSA stellen Arbeitslose
befristet ein und leihen sie mit dem Ziel der Daueranstellung an
andere Betriebe aus. Die Untersuchung ergab, dass
PSA-Beschäftigte aber sogar später als vergleichbare
Arbeitslose einen festen neuen Job fanden.
An der Untersuchung zu den 2002 beschlossenen
Regelungen waren den Angaben zufolge mehr als 100 Wissenschaftler
beteiligt. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur
Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") ist nicht
Gegenstand des Berichts, das Arbeitslosengeld II (Alg II) soll
gesondert evaluiert werden.
Anders als noch im Zwischenbericht von Anfang
2006 (
16/505 ) kommen die Wissenschaftler nun zu dem
Schluss, dass sich die Integrationschancen von Arbeitslosen mit
Vermittlungsgutscheinen für private Arbeitsvermittler
verbessern lassen. Arbeitslose, die im Jahr 2005 einen
Vermittlungsgutschein erhielten, hätten binnen vier Monaten
früher eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Weiterhin
heißt es, die Zahl der Teilnehmer an einer geförderten
beruflichen Weiterbildung sei stark gesunken: von 523.000 neuen
Maßnahmen im Jahr 2000 auf 132.000 im Jahr 2005 - mithin ein
Rückgang von gut 75 Prozent. Zurückgeführt wird dies
vor allem auf das "Creaming" - nur solche Arbeitslose erhalten eine
Weiterbildung, die eine möglichst hohe
Eingliederungswahrscheinlichkeit haben. Dieses Vorgehen sei "nicht
aussichtsreich, solange die methodische Basis hierfür
unzulänglich ist", kritisieren die Wissenschaftler.
Die Unterstützung Arbeitsloser beim
Schritt in die Selbstständigkeit wird von den Forschern
begrüßt. Im Jahr 2005 seien knapp 248.000
Neugründungen aus Arbeitslosigkeit von der Bundesagentur
für Arbeit (BA) gefördert worden, 37 Prozent davon in
einer so genannten Ich-AG. Noch nicht untersucht ist allerdings die
Zusammenlegung von Existenzgründungszuschuss und
Überbrückungsgeld zum 1. August 2006. Die Minijobs
erwiesen sich laut Bericht "nicht als Brücke in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung". Mit der
Neuregelung wurde die Bruttoentgeltgrenze von 325 Euro auf 400 Euro
monatlich angehoben und die vorherige Arbeitszeitbegrenzung von 15
Stunden wöchentlich aufgehoben.
Der Umbau der BA, etwa die Einrichtung von
Kundenzentren, gehe "in die richtige Richtung", heißt es in
dem Bericht. Die Fachkräfte in den Agenturen würden
dadurch entlastet, dass eine Vielzahl von Anfragen bereits in der
Eingangszone abschließend bearbeitet werde.
Die Wissenschaftler weisen daraufhin, dass
die Trennung der Trägerschaft arbeitsmarktpolitischer
Leistungen für Alg I und II "eine der größten
Achillesfersen der deutschen Arbeitsmarktpolitik" darstelle. So
genannte Betreuungskunden, also Arbeitslose mit großen
Vermittlungshemmnissen, seien von aktiven Leistungen weitgehend
ausgeschlossen. Die Forscher schlagen vor, die Kosten aktiver
Leistungen für Alg-I-Bezieher mit dem so genannten
Aussteuerungsbetrag in Höhe von rund 10.000 Euro zu
verrechnen, den die BA für jeden Arbeitslosen an den Staat
bezahlen muss, der vom Alg I ins Alg II abrutscht.