13. Februar 1952:
Die Nachricht erreichte die Betroffenen
über das Radio oder die Lautsprecher der Lager, in denen
Vertriebene zunächst untergebracht waren. Geglaubt wurde sie
häufig erst nach der Aufforderung, sich auf dem "Amt" zu
melden, um Angaben über verlorenes Eigentum zu machen: Der
Bundestag in Bonn hatte einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die
Entschädigung für Sparguthaben von Heimatvertriebenen
festlegte. Damit sollten Flüchtlinge, die Aufnahme in der aus
den drei Westsektoren gebildeten Bundesrepublik gefunden hatten,
für je 100 Reichsmark verlorener Sparguthaben 6,50 Deutsche
Mark in neuer Währung erhalten.
Das Gesetz gehörte zur umfassenden
Gesetzgebung zum Lastenausgleich (LAG) für deutsche
Kriegsopfer. Das LAG wurde am 15. Mai verabschiedet und trat am 1.
September 1952 in Kraft.
Vertriebenen aus Ostpreußen, Polen und
der Tschechoslowakei, Spätheimkehrern aus russischer
Kriegsgefangenschaft und Flüchtlingen aus der damaligen DDR,
die meist nur ihr Leben und ein paar Habseligkeiten in die Freiheit
retten konnten, bot das LAG die materielle Grundlage für einen
neuen Start.
Mit mehr als 60 Milliarden Euro war das LAG
eine der größten Aktionen der Bundesrepublik zur
Umverteilung von Vermögenswerten. Der eigens errichtete
Sondervermögensfonds wurde erst im August 2003 mit dem 34.
Gesetz zur Änderung des LAG aufgelöst. Nach Verhandlungen
im Vermittlungsausschuss am 6. Mai 2004 verabschiedet, trat es in
den Jahren 2005 und 2006 in Kraft. Verbleibende Ein- und Ausgaben
werden nun über den Bund direkt abgewickelt.