Medien
Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. Februar sein Urteil zur
Durchsuchung beim Magazin Cicero verkünden. Das Urteil des
Ersten Senats dürfte ein neues Grundsatzurteil zur
Pressefreiheit werden: Die Richter werden darüber befinden,
inwiefern Journalisten sich strafbar machen können, wenn sie
geheime Informationen staatlicher Behörden
veröffentlichen.
Die Cicero-Redaktion war im September 2005
auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft ebenso wie das Wohnhaus
des Journalisten Bruno Schirra durchsucht worden. Dabei hatten die
Fahnder sowohl Redaktionsmaterial als auch Computerdaten
beschlagnahmt. Schirra hatte zuvor in einem Artikel aus einem
internenten Papier des Bundeskriminalamtes zitiert.
Wolfram Weimer, Chefredakteur des Magazins,
legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein: Die Durchsuchungsei
"unverhältnismäßig" gewesen und gefährde die
Pressefreiheit. Auch der Deutsche Journalistenverband und die FDP
kritisierten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, während der
damalige Bundesinnenminister Otto Schily die Aktion verteidigte und
Kritikern "Rechtsunkenntnis" vorwarf.