Der Hochschulpakt II soll ein bedarfsdeckendes Angebot an Studienplätzen zum Ziel haben. Das schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/11178), der wie ein Antrag der Grünen ( 16/10881) am 4. Dezember vom Bundestag an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde. Die Linksfraktion fordert, dass der Hochschulpakt II bis 2015 gelten solle. Die Zahl der Studienanfänger müsse dementsprechend bis 2014 auf mindestens 420.000 steigen. Ausgehend von dieser Forderung plädiert die Linksfraktion für den Beginn des Hochschulpaktes II zum 1. Januar 2010. Der Hochschulpakt I läuft 2010 aus. Der Pakt solle festschreiben, dass Studienplatzkosten je nach Fach unterschiedlich berechnet werden.
Die Abgeordneten fordern zudem, die Förderung an qualitative Kriterien wie die Studienerfolgsquote, die Förderung von Frauen sowie die Zulassung von Menschen ohne Abitur zu knüpfen. Einen extra Zuschuss auf die Studienplatzkosten sollen Hochschulen erhalten, die den Betreuungsschlüssel von Studenten und Dozenten verbessern. Einnahmen aus Studiengebühren müssten mit dem Zuschuss für Studienplätze verrechnet werden.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass jedes Bundesland für neu geschaffene Studienplätze Geld aus einem Hochschulpakt-Fonds bekommt. Anders als im Hochschulpakt I müssten pro Studierendem und Jahr jedoch mehr als 5.500 Euro kalkuliert werden. Bei einer Orientierung am OECD-Durchschnitt von 10.600 Euro würden "unterschiedlich kostenintensive Fächergruppen sowie betreuungsintensive Bachelor- und Master-Studiengänge berücksichtigt". Auch die Grünen fordern eine Koppelung der finanziellen Beteilung des Bundes an qualitative Mindestanforderungen. Bei zusätzlichen Lehrkapazitäten, die über den Fonds finanziert werden, sollte demnach die Frauen- und Nachwuchsförderung Vorrang haben, heißt es in dem Antrag.