PREISVERLEIHUNG
Am 1. Juli werden wieder gute Arbeiten zur Gesetzgebung prämiert
Zum zweiten Mal vergibt die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) den "Preis für hervorragende Akte auf dem Gebiet der Gesetzgebung". Günter Krings überreicht am 1. Juli das Preisgeld in Höhe von 3.000, 2.000 und 1.000 Euro an die diesjährigen Gewinner. Fast 30 Zusendungen haben den Vorsitzenden der DGG erreicht.
Es gebe drei Arten von Zusendungen, erklärt Thomas Hadamek, Vorstandsmitglied der DGG: Privatleute und Wissenschaftler, die selbst ein Gesetz schreiben, Ministerien, die eigene Gesetze einreichen und Praktiker oder Behördenmitarbeiter, die bereits bestehende, "fremde" Gesetze als preiswürdig vorschlagen. "Beim ersten Mal hatten wir mehr Gesetzentwürfe und eine höhere Beteiligung von Privaten", weiß Hadamek, "diesmal sind eher Vorschläge aus Ministerien dabei". Dabei gehe es nicht nur darum, fix und fertige Entwürfe vorzulegen: "Eine gute Idee reicht aus, etwa ein Vorschlag, wieso ein Gesetz nicht mehr gebraucht wird."
Eine sechsköpfige Jury hat alle Vorschläge geprüft; sie besteht wie die DGG aus Wissenschaftlern und Praktikern: der Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Landkreistag, Hans-Günter Henneke, der Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, Werner Schnappauf, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und der ehemalige Bundesminister Rupert Scholz. Sie haben die Entwürfe auf Praktikabilität, Folgerichtigkeit und Systematik hin unter die Lupe genommen. "Der Preis soll Aufmerksamkeit schaffen", sagt Günter Krings, und so die Qualität von Gesetzen verbessern helfen. Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt, ebenfalls Jurymitglied, nennt einen weiteren Aspekt: "Das Recht ist etwas Lebendiges und muss im Rahmen der feststehenden Grundordnung laufend fortentwickelt werden. Da ist auch Offenheit für innovative Ansätze gefragt." Die lassen sich durchaus finden: Der Jurist Benjamin Lahusen hat einen "Musterentwurf eines Gesetzes über den Rettungszwang" geschrieben - ein Foltergesetz: "Ich wollte durch das Gesetz zeigen, dass es unmöglich ist, ein Gesetz mit diesem Inhalt zu machen", sagt Lahusen. Er habe sich bereits für einen Aufsatz mit diesem Thema beschäftigt, aus Interesse an der Methodik und um einen Denkanstoß zu geben. Ein ganz anderes Gebiet betrifft der Entwurf von Philipp Fölsing. Der Rechtsanwalt aus Hamburg hat sich mit der Wirtschaftsprüferhaftung beschäftigt, in seiner Freizeit, sagte er. Durch eine Zeitung sei er aufmerksam geworden auf den Preis; "ein schöner Wettbewerb", findet der 31-Jährige. Das teilt Thomas Hadamek: "Der Charakter des Preises als Volkspreis gefällt mir."