Der Sportausschuss hat sich in den vergangenen 40 Jahren mit umfassender sportpolitischer Kompetenz als wichtiges parlamentarisches Entscheidungsgremium des Deutschen Bundestages etabliert. Die SPD hat die Sportpolitik geprägt, etwa durch die von Bundeskanzler Willy Brandt eingeführte Übungsleiterpauschale. Anfang der 90er Jahre setzten die SPD-Sportpolitiker den Kampf gegen Doping ganz oben auf die Agenda, denn nur ein "sauberer" Sport darf staatliche Spitzensportförderung beanspruchen. Ein langes Ringen um einen konsequenten Anti-Doping-Kurs begann. Gegen zum Teil erbitterten Widerstand aus Sport und Teilen der Politik wurde 2007 eine eingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingsubstanzen eingeführt.
Um die gesellschaftliche Bedeutung des Sports zu unterstreichen, hat die SPD-Bundestagsfraktion im Oktober 2007 einen Beschluss gefasst, den Sport als Staatsziel in das Grundgesetz aufnehmen zu wollen. Dies wird von den Sportorganisationen ausdrücklich befürwortet, insbesondere, da der Sport bereits in 15 von 16 Landesverfassungen verankert ist.
Die Themen, derer sich der Ausschuss annimmt, sind so vielfältig wie die Lebensbereiche, in denen der Sport unverzichtbarer Bestandteil ist: Spitzen-, Breiten- und Freizeitsport, Gesundheit, Bildung, Integration und die internationale Dimension des Sports sind nur einige Handlungsfelder.