Gute Gesetzgebung fängt mit dem Namen an. Aber wenn uns Titel wie "Finanzmarktstabilisierungsgesetz", "Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz" oder "Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz" begegnen, wird schlagartig klar: Der Preis für hervorragende Akte auf dem Gebiet der Gesetzgebung, also für gut gemachte und klar formulierte Gesetze, wird mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nicht an Autoren aus dem Bereich des Steuerrechts gehen. Und wenn es so etwas wie eine rote Laterne für den letzten Platz im Bewerberfeld geben sollte, dann steht sie den Verantwortlichen für das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" zu. Darin geht es weniger um die Krankenversicherung, sondern viel mehr um Unternehmensbesteuerung und sogar um eine Schranke. Gemeint ist natürlich nicht eine Bahnschranke. Das wäre viel zu einfach. Es geht um eine Beschränkung bei der Abziehbarkeit von Zinszahlungen von Unternehmen bei der Steuer. Das ist die "Zinsschranke".
Dabei arbeitet gerade die Gruppe der Steuerjuristen seit Jahrzehnten mit einem Fleiß ohnegleichen, so dass sie bei ganz anderen Preisen nicht nur eine Nominierung, sondern mit Gewissheit Spitzenplätze erhalten würde. Die internationale Finanzkrise hat sie sogar zur Höchstform auflaufen lassen. Das Finanzministerium erwähnt in einer Antwort auf eine FDP-Anfrage ( 16/13349), dass allein im Finanzmarktbereich in dieser Legislaturperiode 18 neue Gesetze verabschiedet und zehn bestehende geändert wurden. Eine "Auszeichnung für die meisten Akte auf einem Gebiet der Gesetzgebung" wäre den Steuerrechtlern sicher - sogar international: Gäbe es einen Steuer-Oscar für die meisten Gesetze und Kommentierungen, die Deutschen würden ihn bekommen. Denn 80 Prozent der steuerlichen Weltliteratur erscheinen in deutscher Sprache.