UMWELT
Widerstand gegen Kohlendioxid-Speicherung
Das vom Bundeskabinett bereits verabschiedete Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid ( 16/12782) kommt in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande. In der Unionsfraktion war es zu heftigen Protesten gegen die in dem Entwurf vorgesehene unterirdische Lagerung von Kohlendioxid gekommen. Mit dem Gesetz wollte die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland international eine technologische Spitzenposition beim Bau umweltfreundlicher Kraftwerke erreicht.
Es sollten mehrere Versuchskohlekraftwerke errichtet werden, bei denen mit dem CCS-Verfahren (Carbon Capture and Storage) das bei der Verstromung entstehende Kohlendioxid gesammelt werden sollte. Anschließend sollte das Gas zu einer überkritischen Masse verdichtet und durch Pipelines zu Lagerstätten transportiert werden, wo es auf unbegrenzte Zeit eingelagert werden sollte. Das technisch noch nicht ausgereifte CCS-Verfahren sollte auf diese Weise bis 2020 erprobt werden. Nach erfolgreicher Erprobung hätte dann der kommerzielle großtechnische Einsatz des CCS-Verfahrens beginnen können.
In Schleswig-Holstein, wo es unterirdische Speichermöglichkeiten in ehemaligen Gasfeldern gibt, hatten sich massive Proteste gegen die Einlagerung von Kohlendioxid entwickelt. Bürgerinitiativen erhielten großen Zulauf. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) lehnte das Gesetz daher strikt ab: "Gegen fast 100 Prozent der Bevölkerung etwas durchzusetzen, ist in einer Demokratie nicht möglich." Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) verlangte nach dem Scheitern des Entwurfs in der Unionsfraktion ein Machtwort der Kanzlerin: "Es liegt ein abstimmungsfähiger Gesetzentwurf vor, der zwischen Umweltministerium, Wirtschaftsministerium und Kanzleramt abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen wurde", sagte Gabriel.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/13333) räumt die Bundesregierung Risiken bei der Speicherung von Kohlendioxid in alten Gasfeldern ein. Ob die alten Bohrlochverschlüsse den korrosiven Eigenschaften von Kohlendioxid und seinen Beimengungen widerstehen können, "ist bislang noch nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt".