NEBENEINKÜNFTE
Gericht stellt Pflichtverletzung fest
Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ist mit seiner Klage gegen die präzise Offenlegung seiner Nebeneinkünfte vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Schily und sein ebenfalls klagender Parteikollege Volker Kröning hatten sich bislang geweigert, die Honorare aus ihren Anwaltstätigkeiten präzise der Bundestagsverwaltung zu melden, da dies ihrer Ansicht nach aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit nicht gestattet sei.
Der 6. Senat wies am 30. September diesen Einwand zurück und stellte fest, dass die dem neu gewählten Bundestag nicht mehr angehörenden Abgeordneten damit ihre Pflichten verletzt haben. Allerdings müssen sie Ordnungsgelder in Höhe von 22.000 Euro (Schily) und 15.000 Euro (Kröning), die ihnen vom Bundestagspräsidium auferlegt worden sind, nicht zahlen. Bei der verschiedenen Behandlung von Einzelanwälten wie Schily und Kröning sowie Anwälten in großen Sozietäten werde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, hieß es zur Begründung.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat als Folge des Richterspruchs die Verwaltung damit beauftragt, die noch ausstehende Urteilsbegründung auf Konsequenzen für die weitere Anwendung der Verhaltensregeln zu prüfen. Diese sind im Paragraf 44b des Abgeordnetengesetzes geregelt und sehen eine "Pflicht zur Anzeige der Art und Höhe der Einkünfte" vor.