Voraussichtlich am 8. Oktober tritt der "Vorältestenrat" zusammen. Das Gremium entscheidet unter anderem über das Datum der konstituierenden Sitzung des Bundestages, die Anordnung der Stühle und Tische im Plenarsaal und berät weitere parlamentarische Angelegenheiten. Mitglied des Vorältestenrates sind der amtierende Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) und je ein Parlamentarischer Geschäftsführer der fünf Fraktionen. Erst nach der konstituierenden Sitzung des Bundestages übernimmt der Ältestenrat die Rolle als zentrale geschäftsführende Instanz und als Beratungsgremium des Bundestagspräsidenten. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundestagspräsidiums, den Fraktionsgeschäftsführern und 23 weiteren Abgeordneten.
Voraussichtlich am 14. Oktober stellt der Bundeswahlausschuss das endgültige Ergebnis der Wahl in einer öffentlichen Sitzung fest. Anschließend wird es auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de und als öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger publiziert.
Der 17. Deutsche Bundestag muss spätestens bis 30 Tage nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen kommen, also spätestens am 27. Oktober. In dieser ersten Sitzung des Parlaments, die durch den Alterspräsidenten eröffnet wird, werden der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter gewählt. Deren Zahl ist nicht festgelegt, jedoch sieht die Geschäftsordnung des Bundestages für jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidentenposten vor.
Die Mitgliedschaft im Bundestag beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Paragraf 45 des Bundeswahlgesetzes sieht vor, dass ein gewählter Bewerber die Mitgliedschaft im Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Wahlergebnisses durch den Bundeswahlausschuss mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Bundestages nach der Wahl erwirbt.
In einer der ersten Sitzungen des neuen Bundestages, voraussichtlich Anfang November, wird der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin gewählt. Der Vorschlag für eine Kandidatin oder einen Kandidaten kommt vom Bundespräsidenten, so sieht es das Grundgesetz vor. Die Wahl erfolgt ausschließlich durch die Abgeordneten, ohne vorherige Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim. Der Kandidat oder die Kandidatin benötigt die absolute Mehrheit, also 312 der Stimmen des Parlaments. Nach der Wahl wird der neue Kanzler/die neue Kanzlerin vom Bundespräsidenten ernannt und danach vor dem Bundestag vereidigt.