Die Energieeffizienz von neuen Gas- und Kohlekraftwerken soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verbessert werden. In einem Gesetzentwurf ( 17/156) zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes fordern sie eine Festsetzung von Mindestwirkungsgraden für Kohle- und Gaskraftwerke. Diese Anlagen sollen in Zukunft einen Mindestwirkungsgrad von 58 Prozent einhalten. Mit den neuen Standards werde sichergestellt, dass "nur noch besonders effiziente Kraftwerkstechnologien genehmigungsfähig sind", heißt es im Entwurf. Das Gesetze bedeute faktisch einen Ausstieg aus der Kohlenutzung, erklärte Michael Paul (CDU) in der Debatte am 18. Dezember. "Diese Werte kann man nicht erreichen", sagte er. Ein solches Gesetz bedeute daher den Verlust von über 100.000 Arbeitsplätzen, der Strom würde deutlich teurer und die Versorgungssicherheit sei gefährdet, argumentierte er. Seine Fraktion werde den Gesetzentwurf ablehnen. Nach Meinung der SPD stimme zwar die Zielrichtung, aber ob die Maßnahmen richtig seien, müsse man noch debattieren, betonte Ute Voigt. Die Grenzwerte würden faktisch ein Aus für Kohlekraftwerke bedeuten. "Im Moment sollten wir auf den Neubau nicht verzichten", sagte sie.
Michael Kauch (FDP) bezeichnete das Vorhaben als "Symbolpolitik". Auch die FDP wolle langfristig raus aus fossilen Energien, "aber so geht das nicht", sagte Kauch und verwies auf die weitaus bessere Wirkung des Emissionshandels. "Der Emissionshandel ist eine zahnlose Geschichte", widersprach Dorothee Menzner von der Linksfraktion. Bis heute gebe es zu viele Ausnahmen für CO2. "Nur mit Mindestwirkungsgraden können wir Klimasünden verringern", sagte sie. Der Gesetzentwurf wurde an den Umweltausschuss überwiesen.