Sitzung ist öffentlich
Im 1. Untersuchungsausschuss wurden am Donnerstag, dem 22. Februar 2007, fünf weitere Zeugen vernommen, darunter der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm. Der 1. Untersuchungsausschuss prüft laut Untersuchungsauftrag unter anderem, ob deutsche Behörden und die Bundesregierung eine Mitschuld am Schicksal des aus Bremen stammenden Türken Murat Kurnaz haben. Kurnaz war unter Terrorverdacht geraten und deshalb zwischen Februar 2002 und August 2005 im US-Lager Guantanamo inhaftiert.
Zeugen (Reihenfolge unter Vorbehalt)
Direktor Walter Wilhelm, Landesamt für
Verfassungsschutz
Präsident Heinz Fromm, Bundesamt für
Verfassungsschutz
Staatsanwalt Uwe Picard, Staatsanwaltschaft Bremen
Staatssekretär a.D. Claus Henning Schapper
Dr. Hans-Georg Maaßen, Bundesministerium des Innern
Zeit: Donnerstag, dem 22. Februar 2007, 9.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe Haus, Europasaal (PLH
4.900)
Nächste Sitzung am 26.02.2007
Der ehemalige Außenminister Joseph Fischer wird in der nächsten Sitzung am Montag, dem 26. Februar 2007, als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss im Fall Murat Kurnaz aussagen. Zudem sind zwei Mitarbeiter des Kanzleramtes und ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes geladen.
Zeugen (Reihenfolge unter Vorbehalt)
Karl Flittner, Auswärtiges Amt
Hans-Josef Vorbeck, Bundeskanzleramt
Klaus-Dieter Fritsche, Bundeskanzleramt
Bundesminister a. D. Joseph Fischer
Zeit: Montag, 26.
Februar 2007, 11 Uhr
Ort:
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Anmeldung unbedingt erforderlich
Auf der Tribüne des Anhörungssaales steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Journalisten, die die Sitzung von der Tribüne aus verfolgen möchten, benötigen zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Eine schriftliche Anmeldung im Pressereferat des Bundestages (Fax 030 227 36192) ist daher unbedingt notwendig. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen reserviert. Wir bitten um Verständnis, dass pro Redaktion grundsätzlich nur ein Ausweis ausgestellt wird. Die Zugangskarten werden vor dem Sitzungssaal ausgegeben.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern. Fotografen und Kamerateams werden gebeten, sich ebenfalls anzumelden (Fax 030 227 36192). És wird ebenfalls darum gebeten, Bedarf an Aufsageplätzen anzumelden. Für Auftaktbilder gibt es Pools. Hierfür werden Sonderkarten ausgestellt.
Bei Nachfragen erteilt das Pressereferat unter der Telefonnummer 030 227 35885 alle Auskünfte.
Während der gesamten Sitzung gilt das Untersuchungsausschuss-Gesetz, das heißt elektronische Aufnahmen sind während der Sitzung verboten.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.