Öffentliche Sitzung
Der ehemalige Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz und sein Rechtsanwalt Bernhard Docke sagten am Donnerstag, dem 18. Januar 2007, vor dem 1. Untersuchungsausschuss als Zeugen aus. Kurnaz beschuldigt Elite-Soldaten der deutschen Spezialtruppe KSK ihn misshandelt zu haben. Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem die Umstände der Inhaftierung von Kurnaz klären. Der Ausschuss befasst sich ferner damit, welche politischen Vorgaben den Nachrichtendiensten, dem Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und dem Irakkrieg und gemacht wurden.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.