Innenausschuss: Dritte Anhörung zum neuen Ausländerrecht
Für Ausländer, die bis zum 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, wird eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis künftig an einen festen Arbeitsplatz geknüpft. Bis Ende 2009 müssen die Betroffenen einen solchen vorweisen. Ausnahmen - etwa für Alte und Kranke - soll es dabei nicht geben. Diesen humanitären Aspekt diskutierten die Sachverständigen am Dienstag, dem 5. Juni 2007, im dritten Teil der Anhörung des Innenausschusses zum EU-Richtlinienumsetzungsgesetz ( 16/5065), welches das Aufenthalts- und Asylrecht neu regelt.
Professor Kay Hailbronner (Universität Konstanz) sah keinen Platz für Ermessensspielraum im Gesetz. Die Sicherung des Lebensunterhalts sei klar durch die Erwerbstätigkeit festgelegt. Deswegen plädierte Dr. Gottfried Köfner (Regionalvertreter des hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, UNHCR) für die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für humanitäre Fälle: "Nicht jeder kann finanziell für sich sorgen. Alte, Kranke, Traumatisierte oder Behinderte sind dazu nicht in der Lage", machte er deutlich. Köfner befürchtete, dass nun eine neue Gruppe von Ausländern entstehen könnte, die zwar keine Aufenthaltserlaubnis mehr besitzt, aber trotzdem nicht ausgewiesen werden kann. Dies werde einer Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit nicht gerecht.
Katharina Wegner (Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche) ergänzte: "Wer eine humanitäre Lösung anstrebt, muss auch die Einwanderung in das Sozialsystem zulassen." Weiterhin kritisierte sie die ihrer Meinung nach zu kurzen Fristen, da auch Ausländer, die noch nicht acht Jahre in Deutschland verbracht haben, bereits voll in den Arbeitsmarkt integriert seien. Mit der Stichtagsregelung zum 1. Juli 2007 fielen sie jedoch aus dem Raster.
Nach Meinung von Klaus Dienelt (Bundesverwaltungsgericht) und Stefan Kessler (Jesuiten-Flüchtlingsdienst) wird mit der neuen Regelung auch eine alte Lücke geschlossen, denn Ausländer könnten jetzt, trotz auslaufender Arbeitsgenehmigung, weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. Dies brächte eine "konsequente Verbesserung", unterstrich Kessler. Dennoch betonte auch er die Problematik alter und kranker Menschen. Rechtsanwalt Reinhard Marx kritisierte dagegen die starren Regelsätze. Aus seiner Erfahrung wisse er, dass viele Familien bereits mit weniger Geld auskommen, ohne auf Sozialleistungen zurückzugreifen.
Liste der Sachverständigen:
Dr. Klaus Dienelt, Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
Dagmar Freudenberg, Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes, Staatsanwaltschaft Göttingen
Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität, Konstanz
Stefan Kessler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Berlin
Dr. Gottfried Köfner, Regionalvertreter des UNHCR, Berlin
Dr. Reinhard Marx, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
Wilfried Schmäing, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Wiesbaden
Katharina Wegner, Diakonisches Werk der EKD e. V., Berlin
Dr. Ruth Weinzierl, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
Ablauf der Anhörung
Bleiberecht, humanitärer Aufenthalt
Arbeitsmigration
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