In der laufenden 16. Wahlperiode hat der Bundestag 22
ständige Ausschüsse gebildet, und zwar überwiegend
als Spiegelbild der Regierung: In der Regel steht je einem
Bundesministerium ein ständiger Ausschuss gegenüber.
In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein
Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen
Gesetzentwürfe und Anträge, bevor sie dem Plenum eine
Beschlussempfehlung vorlegen.
Ausschüsse befassen sich nicht nur mit den ihnen vom Plenum
zur Beratung überwiesenen Vorlagen, sondern werden auch auf
eigene Initiative hin tätig. Auf Grund dieses
Selbstbefassungsrechts beraten sie Themen aus ihrem
Geschäftsbereich und lassen sich von den Ministerien dazu
informieren.
Zu besonders wichtigen Themen holen die Ausschüsse in
öffentlichen Anhörungen Stellungnahmen von Experten ein,
zu denen u.a. Wissenschaftler und Vertreter wirtschaftlich und
gesellschaftlich betroffener Gruppen gehören.
Zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit können
Ausschüsse auch Unterausschüsse einsetzen. So besteht die
Möglichkeit, sich intensiv mit einzelnen Vorhaben und Themen
aus dem Geschäftsbereich des Ausschusses zu befassen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Wirtschaft ist nicht alles, aber …
… ohne Wirtschaft ist alles nichts: Keine Arbeitsplätze, keine Steuereinnahmen, kein Staatshandeln, keine Infrastruktur, keine Sozialleistungen. Die Wirtschaft ist ein wichtiger Gestalter und Motor der Gesellschaft. Wenn er brummt, dann kann auch alles Übrige florieren. Wirtschaftspolitik muss dafür sorgen, dass die wirtschaftliche Gestaltung und Veränderung einerseits möglichst gut geölt, andererseits in den richtigen Bahnen läuft, vor allem sozial- und umweltverträglich. Da sie die materielle Existenz aller betrifft, gehört die Ausgestaltung der Ökonomie in den Kernbereich jeder Politik.
Folgende Politikfelder sind regelmäßig Gegenstand der parlamentarischen Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie:
- Wirtschaft
- Technologie und Innovation
- Energie
- Mittelstand
- Telekommunikation und Post
- Außenwirtschaft
- Wirtschaftspolitik im Bereich der Europäischen Union
Bei den Sitzungen des Ausschusses spielen regelmäßig der Jahreswirtschaftsbericht, die Gutachten der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute, die Jahresgutachten des Sachverständigenrates, die Berichte der Monopolkommission sowie der Bundesnetzagentur für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine herausragende Rolle.
Zusammensetzung des Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie spiegelt, wie alle Bundestagsausschüsse, die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen Bundestages wider. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat z.Zt. 36 Mitglieder. Davon gehören 13 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU, 13 Mitglieder der Fraktion der SPD, 4 Mitglieder der Fraktion der FDP, 3 Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. und 3 Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Den Vorsitz im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
stellen traditionell die Regierungsparteien. In dieser
Legislaturperiode hat Edelgard Bulmahn, Abgeordnete der
SPD-Fraktion, den Vorsitz inne. Stellvertretender Vorsitzender
ist
Dr. Georg Nüßlein von der CDU/CSU-Fraktion.
Jede der im Ausschuss vertretenen Fraktionen bestimmt aus ihren Reihen so genannte Obmänner oder Obfrauen. Die Vorsitzende und die Obleute des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie treffen sich regelmäßig vor den Ausschusssitzungen zu Obleutebesprechungen, in denen grundsätzliche Fragen der Arbeit des Ausschusses, Zeitpläne zu wichtigen Gesetzesvorhaben sowie die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung besprochen werden.
Öffentliche Anhörungen
Zur öffentlichen Meinungsbildung und auch zu Änderungen von Vorlagen tragen die öffentlichen Anhörungen bei, zu denen Experten geladen werden, die nach Vorschlägen der Fraktionen durch den Ausschuss bestimmt werden. Diese Sachverständigen werden aus einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen ausgewählt, wie den Spitzenverbänden der Wirtschaft, Wissenschaftlern, betroffenen Berufsgruppen sowie Gewerkschaftsvertretern. Die Anhörungen sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen werden in einem Wortprotokoll dokumentiert, das Interessierten auf dieser Internetseite zugänglich ist.
Ausschusssitzungen
Ausschusssitzungen finden regelmäßig jeweils mittwochs in den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages statt. Die Tagesordnung wird von der Vorsitzenden des Ausschusses im Benehmen mit den Obleuten erarbeitet.
Unterausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in der 16. Wahlperiode zwei Unterausschüsse eingesetzt:
- ERP-Wirtschaftspläne
- Regionale Wirtschaftspolitik