Es war ein Schritt in die Selbständigkeit - in engen Grenzen. Nachdem die Differenzen zwischen den Besatzern USA, England und Frankreich mit der Sowjetunion über die Zukunft Deutschlands unüberwindlich wurden, beschlossen die drei Westmächte, ihre Besatzungszonen zusammenzulegen. Im April 1949 legten sie ein Besatzungsstatut fest, das schließlich am 21. September 1949 in Kraft trat. Sie räumte der neugewählten Bundesregierung und den Ländern "volle gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt" ein. Doch das Statut enthielt wichtige Einschränkungen: Fragen der Abrüstung, Reparationen, Außenhandel und Außenpolitik etwa durfte die Bundesrepublik nicht allein entscheiden. Vor allem wachten die Besatzer über die Einhaltung des Grundgesetzes und der Länderverfassungen.
Doch schon Ende 1949 durfte die Bundesrepublik konsularische und Handelsbeziehungen zu anderen Ländern aufnehmen, 1951 richtete sie das Auswärtige Amt ein. Vier Jahre später, im Mai 1955, traten die Pariser Verträge in Kraft. Mit ihnen wurde Deutschland in die Nato aufgenommen und das Besatzungsstatut aufgehoben. Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) stellte fest: "Wir sind ein freier und unabhängiger Staat."
Adenauer hatte auch 1949, bei der Übergabe des Besatzungsstatuts, schon auf ein wenig Unabhängigkeit geachtet. Er setzte durch, dass die Alliierten auf eine feierliche Zeremonie verzichteten. Bei der Übergabe des Statuts nutzte Adenauer die Begrüßung, um den Teppich zu betreten, auf dem die Hohen Kommissare standen - eine Geste, um die "gleiche Augenhöhe" zu betonen.