PARTEIENFINANZEN
Bericht für 2000 bis 2007 liegt vor
Die Gesamteinnahmen der Parteien sind in den Jahren 2000 bis 2007 leicht gestiegen. Das geht aus dem Bericht über die Rechenschaftsberichte der Parteien für diesen Zeitraum sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen hervor ( 16/14140), den Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am 23. Oktober veröffentlicht hat. Die höchsten Gesamteinnahmen verzeichnete demnach im Jahr 2007 die SPD mit 156,98 Millionen Euro, gefolgt von der CDU mit 142,45 Millionen Euro. Die CSU nahm im selben Jahr 43,46 Millionen Euro und die FDP 31,66 Millionen Euro ein. Bündnis 90/Die Grünen konnten 2007 26,14 Millionen Euro und Die Linke 22,43 Millionen Euro verbuchen.
Als wichtigste Einnahmequellen der Parteien nennt der Bericht Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge, Spenden sowie staatliche Mittel aus der Teilfinanzierung nach dem Parteiengesetz.
Bei den Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge zeigt sich bei den Parteien keine einheitliche Tendenz: Während CDU, SPD, Die Linke und CSU in diesem Bereich Einbußen verzeichneten, konnten FDP und Grüne Anstiege vermerken. Zudem mussten die Parteien mit Ausnahme der CSU im Hinblick auf die aus Spenden herrührenden Einnahmen eine insgesamt rückläufige Entwicklung hinnehmen. Lediglich in den Bundestagswahljahren 2002 und 2005 erhielten die Parteien zum Teil deutlich mehr Spenden. Angestiegen sind hingegen die staatlichen Zuwendungen. Mit Ausnahme der SPD bekamen alle Parteien 2007 mehr Gelder als im Jahr 2000.
Zusammenfassend hält der Bericht fest, dass die staatlichen Mittel für die Parteien eine konstante und wesentliche Einnahmequelle darstellen. Die Entwicklung des Anteils der staatlichen Mittel an den Gesamteinnahmen zeige aber auch, dass sich die Bundestagsparteien konstant überwiegend aus eigenen Mitteln finanzieren.
Positiv vermerkt der Bericht, dass die meisten Parteien, die einen Rechenschaftsbericht vorgelegt haben, sorgfältig und gewissenhaft vorgegangen seien. Die bereits in den Vorjahren erkennbare Entwicklung habe sich damit fortgesetzt. Der überwiegende Teil der Verstöße gegen das Parteiengesetz sei meist aus Unachtsamkeit, Unkenntnis oder mangelndem Problembewusstsein erfolgt.
Zuweilen seien Verstöße aber auch vorsätzlich begangen worden, heißt es im Bericht weiter. Einige Vorgänge würden "nicht einer gewissen kriminellen Energie und Fantasie" entbehren. Zusätzlich zu spürbaren Sanktionszahlungen habe der Gesetzgeber 2002 eine vorsatz- und schuldabhängige Bestrafungsmöglichkeit für verantwortliche Akteure in das Parteiengesetz eingeführt. Insgesamt habe sich das neue Parteienrecht bewährt, bilanziert Lammert.