LÄNDERKAMMER
Böhrnsen übernimmt Präsidentschaft
Der 7. September 1949 war für den Parlamentarismus in Deutschland ein fürwahr historisches Datum, kamen an diesem Tag doch sowohl der 1. Bundestag als auch der Bundesrat zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Während indes der nunmehr 17. Bundestag in dieser Woche erstmals tagt, ist die Länderkammer als "ewiges" Verfassungsorgan nicht an eine Wahlperiode geknüpft, so dass sie am 16. Oktober 2009 bereits ihre 862. Plenarsitzung absolvieren konnte.
Gleichwohl erlebt auch der Bundesrat in diesen Tagen eine Zäsur, nämlich den Beginn eines neuen Geschäftsjahres am 1. November und damit auch eine neue Präsidentschaft. Wie in jedem Jahr wählten die Ländervertreter auf ihrer letzten Sitzung im ablaufenden Geschäftsjahr auch in diesem Oktober einen neuen Präsidenten, den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD), der turnusgemäß dem saarländischen Regierungschef Peter Müller (CDU) an der Spitze des Bundesrates nachfolgt.
Nach Böhrnsens einjähriger Amtszeit beginnt dieser Turnus dann im Herbst 2010 wieder von vorn, wenn der Regierungschef Nordrhein-Westfalens zum Bundesratspräsident gewählt werden wird. Dabei ist diese Reihenfolge keineswegs gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach einer 1950 in Königstein im Taunus getroffenen Vereinbarung nach der Einwohnerzahl der Bundesländer. In diesen Turnus, der mit dem Regierungschef des bevölkerungsreichsten Landes beginnt, wurden 1990 auch die neuen Länder aufgenommen.
Zu den Aufgaben des Bundesratspräsidenten gehört nicht nur die Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen der Länderkammer. Ihm obliegt auch die Vertretung des Bundespräsidenten, wenn dieser an der Amtsausübung gehindert ist: "Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen", heißt es dazu in Artikel 57 des Grundgesetzes.
In seiner Bilanz des zurückliegenden Geschäftsjahrs bescheinigte der scheidende Bundesratspräsident Müller am 16. Oktober der Länderkammer, sie habe sowohl die Regelungen zur Stabilisierung der Finanzmärkte "in der gebotenen Gründlichkeit, aber auch in der gebotenen Schnelligkeit beraten und beschlossen" als auch die Gesetze zur Umsetzung des Karlsruher Urteils zum EU-Vertrag von Lissabon fristgemäß verabschiedet. Dabei habe sich gezeigt, dass das föderale System der Bundesrepublik geeignet sei, "schwierige Herausforderungen zu meistern".
Föderale Vielfalt ist für Müller auch kein Widerspruch zur europäischen Integration: "Im Gegenteil, sie bedingen sich gegenseitig", argumentierte er und zeigte sich überzeugt, "dass das Europa der Zukunft ein Europa der Regionen sein wird". Ein solches Europa, fügte der CDU-Politiker hinzu, habe mit der föderalen Struktur Deutschlands "ein Beispiel, das sicherlich nicht in allen Einzelheiten auf andere europäische Länder übertragen werden kann, das sich aber bewährt hat".