BUNDESRAT
Von Bayern geforderte Biersteuersenkung findet bei den Ländern keine Mehrheit
Steuererleichterungen für kleine Brauer wird es vorerst nicht geben. Im Bundesrat gab es am 27. November keine Mehrheit für einen bayerischen Gesetzesantrag zur Reduzierung der sogenannten Biersteuermengenstaffel. Die bayerische Staatsregierung hatte mit dem von Baden-Württemberg unterstützten Entwurf eine Entlastung für die im Freistaat existierenden zahlreichen kleinen Brauereien erreichen wollen.
Die Biersteuermengelstaffel ist eine verhältnismäßig junge Subvention, die aber dennoch eine wechselhafte Geschichte erlebt hat. Eingeführt wurde sie 1993, um Brauereien mit einem Jahresausstoß unter 200.000 Hektoliter bei der Biersteuer zu entlasten. Je nach Umfang der Bierproduktion wurden den kleinen Brauern bis zu 50 Prozent der Biersteuer erlassen. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in anderen EU-Ländern wie Belgien. Im Vergleich zu Milliardenposten wie dem Solidaritätszuschlag geht es beim Gerstensaft nur um zweistellige Millionenbeträge, die den Länderkassen zufließen.
Aber der Posten war nicht klein genug, um den Subventionsabbauexperten Peer Steinbrück (SPD, damals nordrhein-westfälischer Ministerpräsident) und Roland Koch (CDU, hessischer Ministerpräsident) verborgen zu bleiben. Die beiden Ministerpräsidenten nahmen die Biersteuermengenstaffel 2003 auf ihre Subventionsabbauliste. 2004 wurden die Steuervorteile für die Brauer reduziert. Seitdem muss mindestens 56 Prozent der Biersteuer gezahlt werden. "Wer an der Biersteuermengenstaffel dreht, setzt die Biervielfalt aufs Spiel", empörte sich der Verband privater Brauereien, der insgesamt 800 überwiegend kleine und mittlere Brauer vertritt. Insgesamt gibt es in Deutschland 1.200 Braustätten, in denen über 5.000 Biersorten hergestellt werden.
Die Brauer zogen sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die höchsten Richter zeigten jedoch kein Verständnis für die Sorgen der kleinen Brauer und nahmen deren Klagen nicht zur Entscheidung an (Aktenzeichen: 2 BvR 412/04).
Bier-Befürworter fanden sich jedoch weiter in Bayern, dessen CSU/FDP-Regierung jetzt die Bundesratsinitiative startete. Deren Ziel war es, zu den früheren niedrigeren Steuersätzen zurückzukehren.
Im aggressiven Wettbewerb gegen Großbrauereien hätten die kleinen Brauer auf der Kostenseite kaum Handlungsspielräume, begründete Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) den Vorstoß seines Landes. Viele Existenzen und Arbeitsplätze seien bereits in Gefahr. Fahrenschon: "Bayern ist zu Recht stolz auf seine mittelständische, insbesondere im ländlichen Raum verankerte Brauereistruktur." Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) unterstützte den Vorstoß der Nachbarn: "Der herausragende Ruf des deutschen Biers wurzelt in der Qualität und der Vielfalt des Angebots. Wir müssen daher etwas dafür tun, dass die kleinen Landbrauereien uns erhalten bleiben", so Reinhart. Der Entwurf sei nur mit geringen Steuerausfällen verbunden, von denen Bayern mit 4,5 Millionen Euro noch den Löwenanteil zu tragen hätte. Dennoch fand sich keine Mehrheit.
Wie genau Steinbrück und Koch arbeiteten, wird an einer anderen Mini-Steuerermäßigung deutlich. So ist der "Haustrunk", den der Brauer seinen Arbeitnehmern kostenlos überlässt, nicht zu versteuern. Das Freibier wollten die Ministerpräsidenten den Arbeitern nicht nehmen und meinten, die Abschaffung dieser Marginalie lohne sich nicht.