Zur Annahme dieses Gesetzentwurfs ist die
Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages
erforderlich, das sind mindestens 408 Stimmen.
Namentliche Abstimmung: Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d,104b,109,109a, 115,143d)
16/12410
Stimmen
Gesamt:
575
Ja:
418
Nein:
109
Enthaltungen:
48
Der Gesetzentwurf ist mit der
erforderlichen Mehrheit angenommen.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/24572764_kw22_foedkom_sp/namabst.html
Stand: 02.06.2009