Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung soll
im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft sowohl das
Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente in
die Erarbeitung der Berliner Erklärung und die Erarbeitung
eines neuen Vertragstextes "aktiv" einbeziehen. Das fordern die
Grünen in einem Antrag (
16/4171). Der derzeit gültige Vertrag von
Nizza bereite die EU "nur unzureichend" auf die Herausforderungen
des 21. Jahrhunderts vor, während der Vertrag über eine
Verfassung für Europa "eine gute Grundlage" für
nötige Reformen und die Stärkung des
Integrationsprozesses biete. Dass Franzosen und Niederländer
den EU-Verfassungsvertrag abgelehnt haben, dürfe nicht zur
einer "Renationalisierung des politischen Denkens in der EU"
führen. Das Nein sei kein Ausdruck einer grundsätzlichen
Ablehnung gewesen, sondern habe auf einem Bündel von Ursachen
- etwa Globalisierungsängste, Kritik an einzelnen EU-Vorhaben
und Sorgen um die eigene Situation - beruht. Es bedürfe nun
eines neuen Anlaufs für einen neuen Vertrag, dafür sei
die Berliner Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs am
25. März eine "wichtige Weichenstellung". Nach dem Willen der
Grünen soll sich die Regierung bei den anstehenden
Verhandlungen über den Verfassungsvertrag für die
Beibehaltung der Grundrechtecharta, eine Ausweitung von
Mehrheitsabstimmungen, Mitentscheidungsverfahren als ordentliche
Gesetzgebungsverfahren, die Einführung eines Europäischen
Außenministers und klare Kompetenzen sowie eine Vereinfachung
der Rechtsinstrumente und Verfahren einsetzen. Außerdem soll
sie sich für eine nachhaltige europäische Energie- und
Klimapolitik mit verbindlichen Ausbauzielen für Erneuerbare
Energien und Einsparung der Treibhausgase um 30 Prozent bis 2020
engagieren.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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