Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung unterstützt die Initiative der EU-Kommisson, durch eine Verordnung eine "rasche und substanzielle" Absenkung der so genannten Roaming-Entgelte für alle Verbrauchergruppen zu erreichen. Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort ( 16/4265) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4091). Unter Roaming wird die Nutzung eines Handys in einem anderen Netzwerk als dem eigenen verstanden. Derzeit erarbeite die deutsche Ratspräsidentschaft einen "Kompromisstext" für eine solche Verordnung, die zu den Schwerpunktthemen der deutschen Ratspräsidentschaft auf dem Gebiet der Telekommunikation zähle.
Dabei werde eine Lösung angestrebt, die einerseits zu spürbaren Preissenkungen für die Verbraucher führe und andererseits den Mobilfunkanbietern eine möglichst große Flexibilität bei der Gestaltung von Tarifmodellen lasse. Um dieses Ziel zu erreichen, stehe ein "regulierter Verbraucherschutztarif" im Mittelpunkt des Kompromisstextes. Diesem Tarif zufolge sollen bestimmte Preisobergrenzungen pro Gesprächsminute nicht überschritten werden. Andere Datendienste wie etwa SMS oder MMS seien nicht Gegenstand der Verordnung, obwohl die Regierung auch hier Handlungsbedarf sehe. Dazu lägen jedoch bislang weder detaillierte Marktanalysen noch ökonomische Folgenabschätzungen vor, sodass die Voraussetzungen für eine wirksame Regulierung derzeit nicht gegeben seien, heißt es in der Antwort.
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