Berlin: (hib/MPI) Die seit Februar 2006
geltenden Arbeitslosengeldregeln für Saisonarbeiter
fördern nach Darstellung der Bundesregierung nicht die
Ausbreitung prekärer Beschäftigung. Für
Arbeitnehmer, die mindestens acht Monate im Jahr oder mindestens 16
Monate in zwei aufeinander folgenden Jahren beschäftigt sind,
träten "im Ergebnis keine Veränderungen ein", schreibt
die Regierung in ihrer Antwort (
16/4293) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4115). Die Saisonarbeiter erwürben
durch zwei Saisonbeschäftigungen von je acht Monaten einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld I von insgesamt acht Monaten. Damit
könnten zwei Saisonpausen von jeweils vier Monaten nahtlos
ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II überbrückt
werden. Weiter heißt es in der Antwort, Arbeitnehmer, die
regelmäßig mindestens sechs, aber weniger als acht
Monate im Jahr beschäftig seien, hätten nach
früherem Recht jährlich einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld von drei Monaten erwerben können. Sie seien
daher auch in der Vergangenheit nach Ablauf von drei Monaten bis
zum Ende der Saisonpause in jedem Jahr auf Leistungen der
Arbeitslosenhilfe (heute Arbeitslosengeld II) angewiesen gewesen.
Schließlich hätten Arbeitnehmer, die jedes Jahr weniger
als sechs Monate arbeiteten, schon nach früherem Recht in der
Regel nicht damit rechnen können, Versicherungsleistungen in
Anspruch nehmen zu können, schreibt die Regierung.
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