Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung
plant kein umfassendes Anti-Doping-Gesetz, strebt aber
Strafverschärfungen für banden- oder
gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem
Arzneimittelgesetz an. Sie prüft derzeit auch, ob und
gegebenenfalls wieweit zur Aufklärung von Dopingstraftaten
eine Telekommunikationsüberwachung erforderlich ist. Das geht
aus ihrer Antwort (
16/4264) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/4097) hervor. Nicht geplant sei eine
Ausweitung der arzneimittelrechtlichen Überwachung; dies sei
aus "rechtssystematischen Gründen" nicht möglich. Die
Bundesregierung betont, sie sehe den Kern des Anti-Doping-Kampfes
in der Unterbindung der unkontrollierten Weitergabe von
Arzneimitteln zu Dopingzwecken und der Zerschlagung krimineller
Händlernetzwerke. Dafür stehe bereits das strafrechtliche
Instrumentarium zur Verfügung. Die Kürzung von
Fördermitteln, um ein "bestimmtes sportpolitisches Verhalten"
zu erreichen, hält die Bundesregierung "nicht für das
beste Mittel einer Kooperation im Anti-Doping-Kampf". In ihrer
Antwort teilt die Regierung mit, sie habe die Nationale Anti-Doping
Agentur (NADA) mit 5,1 Millionen Euro bei der Bildung von
Stiftungskapital unterstützt und dieses 2006 um weitere 2
Millionen Euro aufgestockt. Außerdem unterstütze sie die
NADA mit jährlich 300.000 Euro für
Präventionsprojekte. Diese Beträge seien in der Planung
bis 2010 fortgeschrieben. Für die Dopinganalytik stelle der
Bund jährlich etwa 1,3 Millionen Euro zur
Verfügung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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