Berlin: (hib/VOM) Der Bund darf Zuwendungen an Institutionen nur mit der Auflage bewilligen, dass der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser stellt als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4305) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4127). Dies bedeute, dass die von der Fraktion als Beispiel genannte Arbeiterwohlfahrt ihren Beschäftigten keine günstigeren Arbeitsbedingungen zugestehen darf, als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes vorgesehen sind. Diese Regelung werde als "Besserstellungsverbot" bezeichnet, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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