Berlin: (hib/FID) Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation soll umfassend verfassungsrechtlich geprüft werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/4320) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4255) zum Stand der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes hervor. Dabei würden allen Änderungen Rechnung getragen werden, die durch die von Bundespräsident Horst Köhler beanstandete, "angeblich verfassungsrechtlich unzulässige Benennung von Gemeinden und Gemeindeverbänden" im Verbraucherinformationsgesetz erforderlich geworden seien. Die hierfür notwendige sorgfältige Analyse, in die auch die Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie die vom Gesetzesentwurf betroffenen Zentral- und Gesamtverbände sowie sonstige Fachkreise einbezogen würden, bedürfe Zeit. Keinesfalls werde die erneute Einbringung eines Gesetzes zur Verbraucherinformation verschoben, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf