Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat
von Anfang an die Errichtung eines Sondergerichtshofes zur
Strafverfolgung der Verantwortlichen für die unter dem Regime
der Roten Khmer begangenen Verbrechen unterstützt. Dies teilt
sie in ihrer Antwort (
16/4360) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/4252) mit. Sie sei überzeugt, dass die
Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit auch eine wichtige
Rahmenbedingung für die Fortsetzung der
Entwicklungszusammenarbeit mit Kambodscha darstellt. Sie habe sich
daher grundsätzlich zu einer finanziellen und personellen
Beteiligung an der Arbeit des Sondergerichtshofes bereit
erklärt, wenn hierfür die rechtlichen Voraussetzungen auf
Seiten der Vereinten Nationen und Kambodscha geschaffen
würden, heißt es weiter. Die Regierung weist im
Übrigen darauf hin, dass nach dem Abkommen zwischen der UNO
und Kambodscha nicht alle noch lebenden Mitglieder der Khmer Rouge,
sondern nur deren Führung sowie Personen, die für die
begangenen Verbrechen eine besondere Verantwortung tragen, verfolgt
werden. Welche Personen dies sind, habe das Gericht bzw. die
Anklage zu entscheiden. Das deutsche Ministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe einen
Staatsanwalt als Experten entsandt, um den Stab der
kambodschanischen Chefanklägerin zu unterstützen und die
Mitarbeiter weiter zu qualifizieren.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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