Berlin: (hib/AS) Für die Vergabe von
Plaketten in Umweltzonen gelten für ausländische
Fahrzeuge die gleichen Regeln wie für PKW aus Deutschland. Das
schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/8166) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7896). Wenn bei diesen Fahrzeugen die
europäische Abgasstufe nicht erkennbar sei, heißt es,
erfolge die Einstufung der Autos nach dem Datum der erstmaligen
Zulassung. Bisher hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse
darüber, wie viele Fahrzeughalter aus dem Ausland Plaketten
für die seit dem 1. Januar in Berlin, Köln und Hannover
geltenden Umweltzonen erworben haben. Die Bundesregierung
erklärt außerdem, dass ausländische Autofahrer auf
verschiedenen Wegen bereits seit Mitte 2007 darüber
unterrichtet wurden, dass Fahrzeuge in den Umweltzonen in Berlin,
Hannover und Köln entsprechende Plaketten benötigen. In
ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass es
entsprechend den Vorgaben der EU auch in anderen Ländern
Fahrverbote und Einschränkungen zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung bestehen würden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf