Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
das Ablesen der Strom- und Gaszähler für den Wettbewerb
öffnen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (
16/8306) vorgelegt, durch den das
Energiewirtschaftsgesetz geändert wird. Die Energieversorger
werden unter anderem aufgefordert, in ihren Strom- und
Gasrechnungen das Entgelt für den Zugang zu Strom- und
Gasnetzen und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den
Messenstellenbetrieb und die Messung beim Endverbraucher gesondert
auszuweisen. Zur Begründung heißt es, ohne zu wissen,
wie hoch die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die
Messung sind, könnten die Endverbraucher nicht beurteilen, wie
wirtschaftlich ein Unternehmen arbeitet. Bislang seien bei der
Strom- und Gasversorgung nur der Einbau, Betrieb und die Wartung
von Messeinrichtungen für den Wettbewerb geöffnet, nicht
jedoch die Messung selbst. Dies habe sich als zentrales Hindernis
für den Wettbewerb erwiesen, so die Regierung. Die
Öffnung für den Wettbewerb solle helfen, Preisvorteile
für die Verbraucher zu erschließen und technische
Innovationen beim Zähl- und Messwesen sowie Konzepte für
intelligente Netze zu fördern. Die Verbraucher sollen nach den
Vorstellungen der Regierung in die Lage versetzt werden, ihren
Eigenverbrauch zu steuern. Die Einführung innovativer
Zähler solle die Grundlage dafür schaffen, dass die
Endverbraucher mehr Möglichkeiten erhalten, Energie zu sparen.
Angestrebt wird, in den nächsten sechs Jahren möglichst
flächendeckend intelligente Zähler zum Einsatz zu
bringen, soweit es wirtschaftlich vertretbar ist.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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