Berlin: (hib/KOS) Laut Heinz Fromm gab es während der Befragung Mohammed Haydar Zammars durch deutsche Beamte in einem syrischen Gefängnis im November 2002 keine Hinweise, dass der Deutsch-Syrer der Folter ausgesetzt sei oder beim Verhör unter Druck stehe. Vor dem Untersuchungsausschuss betonte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) am Donnerstag zum Auftakt der Zeugenauftritte, andernfalls hätten die Mitarbeiter des BfV, des Bundesnachrichtendiensts (BND) und des Bundeskriminalamts die Befragung abbrechen müssen. Lediglich am Ende des Verhörs habe Zammar erklärt, er sei nach seiner Verhaftung in Marokko Ende 2001 und dann auch in Syrien geschlagen worden. Zu dem Vorhalt des Gremiumsvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU), in den schriftlichen Vermerken zu der Vernehmung würden die von Zammar erwähnten Schläge nicht angeführt, sagte Fromm, dafür habe er "keine Erklärung".
Der Ausschuss prüft, ob deutsche Behörden und die hiesige Regierung eine Mitverantwortung trifft für die unter der Obhut der USA organisierte rechtswidrige Verschleppung des deutschen Staatsbürgers von Marokko nach Syrien, wo er bis heute inhaftiert ist. Untersucht wird auch, ob Zammar in diesem im Ruf der Folter stehenden Land von deutschen Beamten befragt werden durfte. Gegen den als Dschihadisten geltenden Zammar lief nach den Attentaten von New York hierzulande ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen seiner Kontakte zur Hamburger Terrorzelle, doch reichten die Verdachtsmomente nicht für einen Haftbefehl aus.
Fromm erläuterte den Abgeordneten, durch Zammars Befragung habe man "nützliche Informationen" zur Sicherheitslage in der Bundesrepublik gewonnen, wodurch das Wissen des BfV "abgerundet und deutlich ergänzt" worden sei. Man habe die Entscheidung, Vernehmer nach Damaskus zu entsenden, in Kenntnis der Folterpraxis in Syrien gefällt. Das sei, so der Zeuge, eine "Abwägungssache". Jedenfalls dürfe man im Interesse neuer Erkenntnisse nicht von vornherein auf eine solche Möglichkeit verzichten. Im Übrigen wäre Zammars Befragung bei Hinweisen auf Folter abgebrochen worden. Mehrere Oppositionsabgeordnete wie Michael Leutert (Linkspartei) oder Hans-Christian Ströbele (Grüne) sehen jedoch den Verdacht als begründet an, die deutsche Seite habe sich durch das Verhör in Damaskus die Situation in Syrien zunutze machen wollen. Leutert verwies darauf, dass Zammar von den Syrern eigens auf die Vernehmung durch die Deutschen vorbereitet worden sei, was möglicherweise auch unter Anwendung von Folter geschehen sei.
Eine vom CSU-Parlamentarier Stephan Mayer aus einem Medienbericht zitierte Aussage eines anonymen Geheimdienstlers, wonach Zammars Verhaftung eine gemeinsame Aktion deutscher und amerikanischer Behörden gewesen sei, kommentierte Fromm so: "Das kann ich nicht bestätigen". Seitens seines Amts sei Derartiges jedenfalls nicht veranlasst worden. Zu dem Hinweis des FDP-Abgeordneten Max Stadler, der Deutsch-Syrer habe auf einer "Wanted-Liste" der USA gestanden, meinte der BfV-Präsident, das sei ihm "nicht geläufig".
Stadler kritisierte, dass im Interesse einer im Juli 2002 mit Damaskus vereinbarten Kooperation bei der Terrorbekämpfung zwar ein hierzulande gegen zwei syrische Agenten laufender Prozess kurz vor der Eröffnung eingestellt, aber nicht die Auslieferung Zammars nach Deutschland als Gegenleistung der Syrer betrieben worden sei. Das wäre aus humanitären Gründen geboten gewesen, aber man hätte dann Zammar auch unter hiesigen Bedingungen vernehmen und zudem das Ermittlungsverfahren gegen ihn abschließen können. Dies sei "nicht erklärbar", so der FDP-Politiker. Unverständlich sei überdies, warum dem als gefährlich eingestuften Zammar ein neuer Pass ausgehändigt worden sei und er dann unbehelligt nach Marokko habe fliegen können. Deshalb sei es nicht verwunderlich, dass "Spekulationen ins Kraut schießen", man habe es im Herbst 2001 eventuell "nicht ungern gesehen", dass sich die USA um Zammar kümmerten. Einen Beweis für diese These gebe es jedoch nicht, erklärte Stadler. Fromm sagte, seinerzeit hätten die zuständigen Behörden keine Möglichkeit gesehen, die Reise Zammars zu verhindern.
Nach Fromm wollte der Ausschuss als Zeugen unter anderem noch BND-Präsident Ernst Uhrlau und den ehemaligen BND-Chef und heutigen Innen-Staatssekretär August Hanning vernehmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf