Berlin: (hib/COL) Die Deutsche Telekom AG habe nicht systematisch versäumt, im Rahmen der Privatisierung von 1994 ausgeschiedene Beamte bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuversichern, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8278) auf eine Kleine Anfrage ( 16/7899) der FDP-Fraktion. Es handle sich höchstens um Einzelfälle, wobei sich die Deutsche Telekom AG bei Vorliegen der Voraussetzungen auf eine Verjährungspflicht beziehe. Dies habe sie, so heißt es, in 21 Fällen getan, bei denen es insgesamt um 15.000 Euro ginge. Derzeit werde aber die Problematik der Verjährungsfrist gerichtlich geklärt. Eine Einmischung des Bundes sei unzulässig. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass im Falle des Zugeständnisses einer Verjährungsfrist zugunsten der Deutschen Telekom AG Nachversicherungsbeiträge "erst mit dem Tag der Wertstellung des Gegenwerts der Beitrage gezahlt sind." Das habe der Gesetzgeber im Sechsten Sozialgesetzbuch geregelt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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