Berlin: (hib/MPI) Bundeseinheitliche Kriterien für eine manipulationsfreie Praxissoftware liegen noch nicht vor. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hätten sich zwar auf eine entsprechende Ergänzung des Bundesmantelvertrages zur Zertifizierung von Praxissoftware geeinigt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8089) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7927). Der Vertragstext befinde sich aber noch im Unterschriftenverfahren. Die Regierung habe trotz der aufgetretenen zeitlichen Verzögerung bei der Ergänzung des Bundesmantelvertrages zunächst auf aufsichtsrechtliche Maßnahmen verzichtet, heißt es. Sie verweist zur Begründung unter anderem auf die hohe Detaildichte der zu regelnden Materie. Seit dem 1. Mai 2006 dürfen Vertragsärzte nur noch solche Praxissoftware verwenden, die einen neutralen Preisvergleich ermöglicht. Die Grünen wollten wissen, ob Arztpraxen weiterhin mit Software arbeiteten, die von Pharmaunternehmen programmiert sei und die Produkte dieser Unternehmen bewerbe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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