Berlin: (hib/BOB) Die Frage, ob die Auswertung der in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmten elektronischen Speichermedien besondere Sachkunde voraussetzt und deshalb ein Sachverständiger beauftragt werden muss, ist von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden selbst zu prüfen. Dabei seien die konkreten Umstände maßgebend. Deshalb könne die Bundesregierung die Frage nicht allgemein beantworten, teilt sie in ihrer Antwort ( 16/8335) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/8109) mit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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