Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat
den Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon ins Parlament
eingebracht (
16/8300). Durch das Vertragsgesetz sollen die
rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des am 13.
Dezember in Lissabon unterzeichneten EU-Reformvertrages geschaffen
werden. Ziel des Vertrages ist es, die Handlungsfähigkeit
einer auf 27 Mitgliedsländer erweiterten Europäischen
Union zu stärken. Neben dem Grundrechtsschutz durch die
Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Grundrechtecharta
werden mit dem Vertrag die Rechte des Europaparlaments erweitert.
Die nationalen Parlamente erhalten neue Mitwirkungsrechte durch die
neu eingeführte Subsidiaritäskontrolle. Bundestag und
Bundesrat müssen dem Vertrag (gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des
Grundgesetzes) mit zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmen. Mit
dem Gesetz ist das vom Bundestag am 12. Mai 2005 beschlossene, aber
nicht in Kraft getretene Gesetz zum Vertrag über eine
Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004, dem der Bundesrat
am 27. Mai 2005 zugestimmt hat, überholt. Der
ursprüngliche Europäische Verfassungsvertrag konnte nicht
in Kraft treten, da er nicht in allen Ländern ratifiziert
worden war. Daraufhin hatten die EU-Mitgliedstaaten den Vertrag von
Lissabon zur Änderung des vorherigen Vertrages beschlossen.
Der Bundesrat begrüßte in seiner Sitzung am 15. Februar
2008 den Gesetzentwurf, da mit dem Vertrag "die
Handlungsfähigkeit der EU gestärkt und die EU
demokratischer, transparenter und bürgernäher gestaltet"
werde. Neben der Stärkung der Parlamente bewertet der
Bundesrat unter anderem die Stärkung der Parlamente und des
Ausschusses der Regionen sowie die Ausweitungen von Entscheidungen
mit qualifizierter Mehrheit, die als Regelfall normiert wurde, als
positiv. In seiner Stellungnahme würdigt der Bundesrat den
Vertrag als "Gesamtkompromiss, der die EU nach innen und nach
außen stärkt". Die Länderkammer äußert
darin zudem die Hoffnung, dass der Ratifizierungsprozess in allen
Mitgliedstaaten zügig verlaufen werde, damit der Reformvertrag
wie geplant bis 1. Januar 2009, spätestens jedoch vor den
Wahlen zum Europaparlament, in Kraft treten könne.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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