Berlin: (hib/VOM) Der Wirtschaftsausschuss
hat am Mittwochmittag einen Entschließungsantrag der
FDP-Fraktion mit großer Mehrheit abgelehnt, in Zukunft auf
die zweimal jährliche Zeitumstellung zu verzichten und das
ganze Jahr über die Sommerzeit beizubehalten. Die Fraktion
hatte dies mit dem Bürokratieabbau und damit begründet,
dass die Zeitumstellung im Frühjahr und im Herbst nicht zu
Energieeinsparungen führe, sondern im Gegenteil negative
Wirkungen, etwa im Hinblick auf die Verkehrssicherheit oder die
Gesundheit der Menschen, auslöse. Neben der FDP stimmten
jeweils ein Abgeordneter der Bündnisgrünen und der
Linksfraktion für das Anliegen der Liberalen. Die
Bundesregierung wies dagegen auf die Zuständigkeit der
Europäischen Union hin. Eine Umfrage habe ergeben, dass 25 von
27 Mitgliedstaaten sich für die Beibehaltung der jetzigen
Zeitumstellungen ausgesprochen habe, zwei hätten sich nicht
geäußert. Zwar würden sich das Europaparlament und
der Rat mit dieser Frage beschäftigen, doch gibt es aus Sicht
der Bundesregierung vordringlichere und aussichtsreichere Vorhaben,
als in dieser Frage 25 Staaten umzustimmen. Der
Entschließungsantrag steht im Zusammenhang mit einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Einheitengesetzes und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des
Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur
Änderung der Sommerzeitverordnung (
16/8308), den der Ausschuss gegen das Votum der
FDP-Fraktion annahm. Damit will die Bundesregierung das jetzige
Einheitengesetz und das Zeitgesetz zu einem Einheiten- und
Zeitgesetz zusammenführen, ohne inhaltliche Änderungen
vorzunehmen. Darüber hinaus ist geplant, Vorschriften zur
Rechtsnatur, Organisation und zum Aufgabenbereich der
Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) soweit wie
möglich vom Eichgesetz in das künftige Einheiten- und
Zeitgesetz zu verlagern, um so die bislang verstreut geregelten
Zuständigkeiten der PTB auf eine klare Rechtsgrundlage zu
stellen. Ferner sollen die Grundlagen des gesetzlichen Messwesens
von "überflüssigen Vorschriften" befreit werden. Zwischen
Bundesrat und Bundesregierung herrscht noch Uneinigkeit über
die genaue Aufgabenzuweisung an die PTB. Während der Bundesrat
will, dass die PTB lediglich für Prüfungen und
Untersuchungen auf dem Gebiet der Einheiten und der Zeitbestimmung
zuständig ist, will die Regierung, dass diese Prüfungen
und Untersuchungen das gesamte Messwesen umfassen können, also
auch die Weiterentwicklung von Messverfahren.
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(ab 01.04.2008 )
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