Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion
hält die von der Bundesregierung geplante Verpflichtung eines
Darlehensgebers, Kredite anzubieten, die während der Laufzeit
nicht weiterverkauft werden dürfen, für nicht notwendig.
Es gebe bereits heute immer mehr Angebote nicht abtretbarer Kredite
am Markt, schreibt die Fraktion in einem Antrag (
16/8548). Die Liberalen wollen, dass der
Kreditnehmer künftig einer Abtretung der Forderung aus einem
grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliendarlehen zustimmen muss,
wenn er die Raten regelmäßig bezahlt hat. Stimmt er
nicht zu, solle die Abtretung unwirksam bleiben. Eine Zustimmung
zur Kreditabtretung solle dann entbehrlich sein, wenn der bisherige
und der neue Darlehensgeber vereinbart haben, dass im
Verhältnis zum Darlehensnehmer allein der bisherige
Darlehensgeber auftritt. Auch soll der Kreditnehmer nach dem Willen
der FDP bei Vertragsaufschluss auf eine mögliche Abtretbarkeit
von Forderungen aus dem Kreditverhältnis hingewiesen werden.
Ein Zahlungsrückstand von wenigen Monatsraten dürfe nicht
dazu führen, dass ein Kredit als notleidend eingestuft wird,
verlangt die Fraktion weiter. Befindet sich der Kreditnehmer mit
höchstens drei Raten in Verzug, solle der Kredit nicht als
notleidend gelten. Die Zwangsvollstreckung aus
Darlehens-Grundpfandrechtstiteln soll nach Auffassung der Fraktion
vier Wochen vorher schriftlich unter Vorlage einer
Forderungsaufstellung angedroht werden müssen und den Hinweis
enthalten, dass der Schuldner einstweilige Anordnungen beantragen
und eine Vollstreckungsklage nach der Zivilprozessordnung erheben
kann.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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