Berlin: (hib/HIL) Die FDP will Kompetenzen beim Küstenschutz bündeln und eine nationale Küstenwache gründen. Dazu sollten zuerst alle Zuständigkeiten des Bundes im Küstenschutz zusammengefasst und anschließend alle entsprechenden Landeskompetenzen durch eine Grundgesetzänderung auf den Bund übertragen werden, fordern die Liberalen in einem Antrag ( 16/8543). "Die bisher auf viele unterschiedliche Rechtsgrundlagen verteilten Zuständigkeiten der im Küstenschutz tätigen Bundesbehörden müssen in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst werden", schreiben die Liberalen. Dies schaffe Übersichtlichkeit und die notwendige Rechtsklarheit, außerdem würden Doppelzuständigkeiten und Reibungsverluste vermieden.
Die neue nationale Küstenwache soll nach Meinung der FDP geografisch für die Seehäfen, das Küstenmeer, die 12-Seemeilen-Anschlusszone und für die Ausschließliche Wirtschaftzone, die so genannte 200-Meilen-Zone, zuständig sein. Das bisher bestehende Havariekommando und das Maritime Sicherheitszentrum sollen in der neuen Küstenwache aufgehen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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