Berlin: (hib/COL) Festgeschriebene Altersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement bestehen beim Freiwilligen sozialen Jahr, dem Freiwilligen ökologischen Jahr und beim Schöffenamt, teilt die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/8323) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8095) mit. Diese Altersbeschränkungen seien jedoch sachlich begründet, und da das Ehrenamt keine Erwerbstätigkeit darstelle, liege kein Verstoß gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Weitere Kenntnisse über die Handhabung in Vereinen, Verbänden und Institutionen habe die Bundesregierung nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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