Berlin: (hib/VOM) Unternehmen, die 0180-Nummern für ihre Kundenkontakte nutzen, sollen künftig angeben müssen, was Anrufe sowohl aus dem Festnetz als auch vom Handy aus kosten. Dies ist eine der geplanten Änderungen, die die Bundesregierung mit ihrem Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes ( 16/10731) beabsichtigt. Bislang müssen die Firmen nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen hinweisen. Die 0180er-Rufnummern seien darauf angelegt, dass sich der Anrufer und der Angerufene die Kosten teilen. Tatsächlich wird eine solche Kostenteilung laut Bundesregierung aber nicht praktiziert. Vorgesehen ist auch, die Preise für Anrufe bei 0180er-Nummern aus den Mobilfunknetzen nach oben zu begrenzen. Derzeit schwankten sie zwischen 69 und 87 Cent pro Minute. Künftig dürfen sie dem Entwurf zufolge nicht mehr als 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf betragen. Für Anrufe bei 0180er-Nummern aus den Festnetzen dürften Anbieter schon heute höchstens 15 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf verlangen.
Darüber hinaus sollen die Verbraucher mit dem Entwurf auch besser vor so genannten "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) geschützt werden. Derzeit sei es möglich, dass die Betreibervorauswahl umgestellt wird, ohne dass der Teilnehmer dies wollte oder sich nicht darüber im Klaren war, eine Umstellung beantragt zu haben. Unseriöse Anbieter nutzen dies häufig aus, um eine Umstellung vorzunehmen, schreibt die Regierung. Im vergangenen seien bei der Bundesnetzagentur 2.465 Beschwerden über ungewollte oder unbeabsichtigte Änderungen der Betreibervorauswahl eingegangen. Untersuchungen der Deutschen Telekom ließen darauf schließen, dass es eine Beschwerde-Quote von 1,5 Prozent gibt. Dies würde bedeuten, so die Regierung, dass es bei einer Million Umstellungen der Betreibervorauswahl in 15.000 Fällen zu Beschwerden kam, wobei nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Umstellung gewünscht war. In Zukunft soll daher die Erklärung der Teilnehmer zur Einrichtung oder Änderung der Betreibervorauswahl in Textform vorliegen müssen.
Zur Umsetzung der europäischen Roaming-Verordnung, die das Telefonieren in anderen als dem eigenen Mobilfunknetz regelt, will die Regierung Bußgelder einführen und die Befugnisse der Bundesnetzagentur erweitern. Schließlich sollen künftig kleine Telekommunikationsanbieter von der Verpflichtung entbunden werden, am automatisierten Auskunftsverfahren teilzunehmen. Dieses Verfahren verpflichtet die Unternehmen, Daten über ihre Rufnummerninhaber zu speichern und den Sicherheitsbehörden für Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Zur Begründung heißt es unter anderem, durch die hohe Zahl kleiner Anbieter (mehr als 3.000) werde das von der Bundesnetzagentur betriebene Verfahren nicht mehr handhabbar.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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