Berlin: (hib/LEU) Die Anerkennung von Gesundheitsschäden bei SED-Opfern soll auf parlamentarischer Ebene diskutiert werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen eingesetzt und einstimmig beschlossen, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Im konkreten Fall weist der Petent darauf hin, dass viele ehemalige politische Häftlinge der DDR in den Gefängnissen der Staatssicherheit gesundheitliche Schäden erlitten hätten. Er fordert, einen Zeitrahmen für die parlamentarische Behandlung des Themas festzulegen.
Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung stellte der Petitionsausschuss fest, dass eine Verbesserung der Praxis der Anerkennung von haft- und verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern zwar diskutiert, jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Anlass für diese Beratung war das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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