Berlin: (hib/BOB) Die internationale Gemeinschaft muss dem Aufbau des Justizsystems in Afghanistan "noch deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen", damit sich die Ergebnisse in diesem Bereich möglichst schnell positiv auf die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Entwicklung ebenso wie auf die Sicherheitslage auswirken. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10575) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/10378). Auf die Frage der Liberalen, ob die afghanische Verfassung international anerkannten Menschenrechtsstandards entspreche, antwortet die Regierung, die Verfassung des Landes erkenne diese Standards ausdrücklich an. Darauf beruhe die afghanische Gesetzgebung. Die Regierung des Landes habe die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen und andere einschlägige Konventionen ratifiziert. Deren Beachtung sei durch die Verfassung vorgegeben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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