Berlin: (hib/SKE) Die Finanzierung von Frauenhäusern könnte durch bundeseinheitliche Standards und sachgerechte Pauschalen wesentlich verbessert werden. Darin waren sich die meisten Sachverständigen während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochnachmittag im Reichstagsgebäude einig. Oft würden Häuser, in denen Frauen mit ihren Kindern Zuflucht vor gewalttätigen Partnern finden können, aus mehreren Töpfen finanziert, so die Sachverständigen. In vielen Bundesländern erhielten die Häuser außerdem für Frauen, deren Aufenthalt mit Arbeitslosengeld II bezahlt werde, nur Tagessätze. Beide Tatsachen erschwerten die Finanzierung erheblich.
"Die individuelle Leistungsabrechnung über das Sozialgesetzbuch II deckt nicht alle Kosten ab", sagte Nicola Leiska-Stephan vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Beratungsangebote würden dadurch beispielsweise nicht finanziert. "Die Konsequenz ist, dass die Häuser entweder ein Minus machen oder hilfsbedürftige Frauen ablehnen", so Leiska-Stephan. Auch Susanne Köhler vom Deutschen Juristinnenbund sah Handlungsbedarf. Eine bundeseinheitliche Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar und somit rechtlich möglich. Derzeit sei die "bundesweite Funktionsfähigkeit der Häuser nicht sichergestellt", sagte Köhler.
Dagmar Hebmüller von der Bundesagentur für Arbeit hob die besondere Situation von Studentinnen, Auszubildenden, Migrantinnen und Asylbewerberinnen hervor. Studentinnen und Auszubildende seien vom Arbeitslosengeld II ausgeschlossen, sofern sie prinzipiell BAföG beziehen könnten. Auch ausländische Frauen könnten nicht immer auf das so genannte Hartz IV zurückgreifen, um ihren Aufenthalt im Frauenhaus zu finanzieren.
Viktoria Nawrath von Frauenhauskoordinierung e.V. betonte zudem die Schwierigkeit von Ausländerinnen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatusses nicht den Bezirk wechseln dürften. Das mache den Schritt ins Frauenhaus teilweise schwieriger. Die Koppelung an das Zweite und das Zwölfte Sozialgesetzbuch bedeute, dass der Aufenthalt im Frauenhaus lediglich als Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung angesehen werde. "Frauenhäuser müssen länderübergreifend zur Verfügung stehen, auch deswegen brauchen wir eine verlässliche Finanzierung aus einer Hand", sagte Nawrath.
Grundlage der Anhörung waren je ein Antrag der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ( 16/8889, 16/10236, 16/6928). Die Liberalen fordern, die Bundesregierung solle bis Ende des Jahres einen Bericht zur Lage der Frauenhäuser vorlegen. Nach dem Willen der Grünen soll die Regierung mit den Ländern Gespräche über eine bedarfsgerechte Versorgung der Häuser führen. Blieben die Gespräche fruchtlos, solle die Regierung bis Frühjahr 2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die Linken wollen die Auswirkungen der SGB II-Tagessätze auf die Finanzierung von Frauenhäusern und die Möglichkeit bundeseinheitlicher Finanzierungsregeln prüfen lassen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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