Berlin: (hib/JOH) Eher kritisch haben Experten den Gesetzentwurf zur Krankenhausfinanzierung am Montagmittag in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses bewertet. Mit dem Entwurf ( 16/10807) will die Bundesregierung die finanzielle Situation der Krankenhäuser vom Jahr 2009 an wesentlich verbessern und unter anderem in drei Jahren bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst schaffen. Die Kliniken sollen vom 1. Januar 2012 an zudem leistungsorientierte Investitionspauschalen erhalten können und für die Jahre 2008 und 2009 vereinbarte Lohn- und Gehaltssteigerungen zur Hälfte von den Krankenkassen erstattet bekommen.
Nach Ansicht von Vertretern der Krankenhäuser reichen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Hilfen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro nicht aus, um den Finanzbedarf der Kliniken zu decken. "Wir brauchen mindestens das Doppelte an Hilfen, um einigermaßen klar zu kommen", sagte Rudolf Köster von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) In den vergangenen Jahren seien 100.000 Stellen in den Krankenhäusern verloren gegangen. Der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, einen weiteren Stellenabbau zu verhindern. Zwar lobte Köster den hohen Stellenwert der Investitionsfinanzierung im Gesetz. Jedoch wäre es wichtig gewesen, betonte er, auch die Länder zu verpflichten, in Zukunft mehr Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Wie Köster bezeichnete auch Thomas Bublitz vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken die 50-prozentige Finanzierung der Tarifkostensteigerung als "nicht ausreichend".
Johann Magnus von Stackelberg vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen vermisste wie Köster in dem Entwurf eine verpflichtende Festlegung der Investitionsmittel der Länder. "Das System der Pauschalförderung stellt die Ländermittel letztlich nicht sicher", kritisierte er. Außerdem hätte sein Verband sich von einem Reformgesetz dringend einen weiteren Einstieg in den Wettbewerb gewünscht. "Was wir wollen, ist ein Qualitätswettbewerb der Krankenhäuser - auch und gerade in der Pflege", sagte von Stackelberg. Mit dem vorliegenden Ergebnis sei das Reformgesetz "auf halber Strecke stehen geblieben".
Ebenfalls mehr Wettbewerb forderte Professor Günther Neubauer. Er drängte aber darauf, dass dies auch Preiswettbewerb bedeuten müsse. Dass eine Blinddarmoperation in München genauso viel kosten müsse wie in Hamburg sei "ökonomisch schlichtweg falsch", sagte Neubauer. Rudolf Köster betonte, die DKG trete für einen Qualitätswettbewerb und für Transparenz ein. Ein Preiswettbewerb in diesem Marktsegment sei jedoch falsch.
Uneinig waren sich die Sachverständigen in der Frage, ob das im Entwurf vorgesehene Pflegeförderungsprogramm notwendig ist. Nach Ansicht der Krankenkassen gibt es keinen Bedarf für zusätzliche Pflegestellen, da der Pflegeaufwand in den Krankenhäusern in den vergangenen Jahren gesunken sei, so Wulf Dietrich Leber vom Bund der Krankenkassen. Marie-Luise Müller vom Deutschen Pflegerat zeigte sich indes "froh", dass die Bundesregierung sich des Themas angenommen habe. Sie setzte sich aber für eine hundertprozentige Finanzierung des Förderprogramms ein, auch wenn dies bedeute, dass am Ende weniger Pflegepersonal als vorgesehen eingestellt werden könne.
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