Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am Dienstagmorgen gebilligt. Die FDP stimmte gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion enthielten sich. Der Entwurf wird am Freitag im Bundestag abschließend beraten.
Zuvor waren noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen worden. So wird die Abzugsmöglichkeit von Schulgeld bei der Steuer verbessert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass 30 Prozent des Schulgeldes bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Jetzt wird der Höchstbetrag auf 5.000 Euro erhöht. Eine weitere Änderung betrifft den Vorsteuerabzug bei Dienstfahrzeugen, der bei gemischter Nutzung entfallen sollte. Diese Vorschrift wurde aus dem Gesetz herausgenommen.
Über den Verzicht auf die Dienstwagen-Vorschrift zeigte sich besonders die Union erfreut. Es wäre noch besser gewesen, diese Vorschrift schon früher aus dem Gesetzentwurf zu streichen, da sie sich nachteilig für die Autoindustrie auswirken könne. Die SPD-Fraktion hob in ihrer Stellungnahme besonders die Einführung des optionalen Faktorverfahrens beim Lohnsteuerabzug für Ehegatten hervor. Mit dem Faktorverfahren soll sichergestellt werden, dass der geringer verdienende Ehegatte steuerlich nicht mehr so hoch belastet wird wie in der Steuerklasse V. Die SPD-Fraktion bezeichnete das Faktorverfahren als Übergang zur individuellen Besteuerung. Geringer verdienende Ehegatten, zumeist die Frauen, würden sich ärgern, dass ihnen nach der heutigen Steuerklassen-Regelung zu viel Geld vom Lohn abgezogen werde. Die SPD-Fraktion hob außerdem hervor, dass mit dem Jahressteuergesetz die Situation von Familien verbessert werde, die einen volljährigen Behinderten in die Familie aufnehmen würden.
Die Linksfraktion kritisierte die Neuregelung beim Schulgeld, dessen steuerlichen Abzug sie prinzipiell nicht für richtig halte. Ähnlich wie die SPD-Fraktion nannte auch die Linksfraktion das Faktorverfahren bei der Lohnsteuer einen Schritt zur Individualisierung des Steuerrechts. Es handele sich aber nur um einen kleinen Schritt.
Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, die Koalition habe sich vom Ziel der Vereinfachung des Steuerrechts verabschiedet. Beim Faktorverfahren sei die Koalition viel zu kurz gesprungen. Die FDP-Fraktion bezeichnete die Schulgeldregelung als schlechte Lösung. Auch die Streichung der Änderung beim Vorsteuerabzug für Dienstwagen habe die Koalition erst vorgenommen, nachdem sie unter starken Druck geraten sei.
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